Arbeitssicherheit von A-Z

Unfallanzeige

Jeder Arbeits- oder Wegeunfall muss bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden, wenn er mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit oder den Tod einer versicherten Person zur Folge hat. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine versicherte Person ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit wegen der Folgen eines Versicherungsfalles nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin, den Gesundheitszustand zu verschlimmern, nachgehen kann.


Unfalluntersuchung

Die Unfalluntersuchung oder Unfallanalyse ist ein Fachgebiet der Ingenieurwissenschaften. Gegenstand der Untersuchung sind ein Unfall oder mehrere Unfälle, wobei der Fokus auf dem Unfallhergang liegt. Ziel ist die Prävention oder Abmilderung künftiger Unfälle mit ähnlichem Verlauf.


Unfallversicherungsträger

Unfallversicherungsträger sind die jeweiligen gewerblichen Berufsgenossenschaften. Im kirchlichen Bereich sind dies etwa die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Unfallkassen (z.B. Landesunfallkasse).

Weitere Informationen: www.dguv.de