| Aktuelle Meldung | Nr. 008

Veröffentlichung der Kommission Ecclesia Dei

Heute wurde die von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei vorbereitete Instruktion über die Ausführung des Apostolischen Schreibens „Summorum Pontificum“ veröffentlicht. Sie stellt die Aufgaben der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei vor und enthält besondere Normen u.a. zur Zuständigkeit der Diözesanbischöfe, zu den notwendigen Voraussetzungen auf der Seite der Zelebranten des ritus extraordinarius, zur liturgischen und kirchlichen Disziplin, zur Firmung und den Heiligen Weihen und zur Feier der drei österlichen Tage.  Der Ständige Rat wird die Instruktion auf seiner nächsten Sitzung im Juni beraten. Nach einer ersten Durchsicht ist davon auszugehen, dass die von der Deutschen Bischofskonferenz auf der Herbst-Vollversammlung 2007 verabschiedeten „Leitlinien für die deutschen Diözesen“ nur geringfügig geändert werden müssen.

In Deutschland wird an 128 Orten in unregelmäßigen Abständen die Liturgie im außerordentlichen Ritus gefeiert. Dabei handelt es sich nicht um Gemeinden. Im Vergleich dazu: In Deutschland gibt es über 11.300 Pfarrgemeinden.