Runder Tisch

Um Betroffene sexueller Gewalt zu unterstützen und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorzubeugen, wurde im März 2010 der „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ berufen.

Die Arbeitsgruppe tagte unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesfamilienministeriums, des Bundesjustizministeriums und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zur Mitwirkung am Runden Tisch waren Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen, darunter auch die Kirchen, eingeladen. Lesen Sie hier mehr über diese Zusammenarbeit.

Am 30. November 2011 beendete der Runde Tisch seine Arbeit mit einem Abschlussbericht, der dem Bundeskabinett vorgelegt wurde. Im Abschlussbericht wurde sowohl untersucht, welche Bedingungen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen begünstigen, als auch konkrete Vorschläge gemacht, wie ein ergänzendes Hilfesystem für Betroffene aussehen sollte.

Der Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch ernannte im März 2010 die erste deutsche Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, die die Arbeit des Runden Tisches begleitet hatte. Seit Dezember 2011 ist Johannes-Wilhelm Rörig ihr Nachfolger als Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Mehr lesen: Vereinbarungen mit dem UBSKM

Rückblick

Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches

Katholische Kirche unterstützt Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung

Die katholische Kirche in Deutschland und die Bundesregierung haben in einer Vereinbarung ihre Zusammenarbeit gegen sexuellen Kindesmissbrauch bekräftigt. Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, unterzeichneten dazu in Berlin am 18. Juni 2012 eine „Gemeinsame Vereinbarung“ zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“.

Die katholische Kirche hat bereits verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer vor sexuellen Übergriffen in ihrem Bereich weitestmöglich zu schützen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat durch ihre „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 23. August 2010 und die „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellen Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom 23. September 2010 die Grundlagen zu einem wirkungsvollen Schutz geschaffen. Diese Maßnahmen sind geeignet, die Empfehlungen des Runden Tischs umfassend und zügig zur Geltung zu bringen und den Schutz von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich zu verbessern. Gleichzeitig gewährleisten diese Grundlagen, dass junge Menschen, die in der Familie und in anderen Bereichen sexuell missbraucht wurden, in Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden kompetente Ansprechpartner finden.

Gemeinsame Vereinbarung
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Statement von Bischof Ackermann zum Abschluss des Runden Tischs

Zum Abschluss des Runden Tischs am 30. November 2011 hat Bischof Dr. Stephan Ackermann, der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, sich positiv geäußert:
„Zunächst ist es einfach gut, dass es den Runden Tisch gegeben hat. Hierdurch wurde ein deutliches Signal gesetzt, dass das Thema "Sexueller Missbrauch" ein Thema ist, das uns alle angeht, die ganze Gesellschaft, viele Institutionen – darunter natürlich auch die katholische Kirche – aber auch die Familien. Die Zusammenarbeit am Runden Tisch habe ich als konstruktiv erlebt.“ (...)
Zum ganzen Statement von Bischof  Ackermann vom 30. November 2011

Modellvorschlag zur materiellen Anerkennung des Leids

Materielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde – Bischofskonferenz und Orden stellen dem Runden Tisch ein Modell vor
Pressemitteilung vom 30. September 2010

Erzbischof Zollitsch zur Sonderbeauftragten der Bundesregierung für sexuellen Missbrauch

Der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch (Freiburg), hat die Berufung der SPD-Politikerin Bundesministerin a. D. Dr. Christine Bergmann zur unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für sexuellen Missbrauch an Minderjährigen begrüßt. In einem Glückwunschschreiben an Frau Dr. Bergmann dankt Erzbischof Zollitsch ihr für die Bereitschaft, sich dieser wichtigen Aufgabe zu stellen. „Gleichzeitig bin ich fest davon überzeugt, dass Sie aufgrund Ihrer vielfältigen Erfahrung dieses schwierige und mitunter belastende Thema engagiert angehen werden“, so Zollitsch. Ausdrücklich dankte der Erzbischof der Bundesregierung auch für die Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema sexueller Missbrauch an Minderjährigen, der heute ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde.
Pressemitteilung vom 24. März 2010

Bischof Ackermann begrüßt Einladung zum Runden Tisch

Die Ankündigung der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, am 23. April 2010 einen Runden Tisch zum Problem des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger einzurichten, begrüßt der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann:

„Ich bin dankbar für die Initiative der Bundesministerin. Wir selbst hatten schon gesagt, eine Zusammenkunft aller gesellschaftlich relevanten Gruppen sei sehr hilfreich. Die Einladung der Ministerin ist ein wichtiger Schritt zu dem gemeinsamen Ziel, sich zügig der gesamten Problematik zu stellen. Ich bin dankbar für das Gespräch. Die Deutsche Bischofskonferenz ist selbstverständlich dabei.“

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