Dritter Weg

Weil die weltlichen Instrumentarien zur Regelung der Arbeitsvertragsbedingungen (Tarifvertrag, Streik und Aussperrung) mit dem Leitbild der christlichen Dienstgemeinschaft unvereinbar sind, hat die Katholische Kirche in Deutschland für sich und ihre Einrichtungen ein eigenes System zur Aushandlung von Arbeitsvertragsbedingungen geschaffen, den sogenannten Dritten Weg. Danach werden die Arbeitsbedingungen nicht durch Tarifverträge, sondern durch paritätisch besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen festgelegt.

 Einstiegsbild-Dritter_Weg___kasto_-_Fotolia.com.jpg
© kasto/Fotolia.com

Die Grundlagen des Dritten Wegs sind das partnerschaftliche Miteinander von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern, die gleichberechtigte und gleichgewichtige Interessenvertretung in den arbeitsrechtlichen Kommissionen, die faire Konfliktlösung ohne Arbeitskampf und das Prinzip der Lohngerechtigkeit.
Streik und Aussperrung sind mit den Grunderfordernissen des kirchlichen Dienstes unvereinbar, weil Dienst in der Kirche dem Konsensprinzip und dem Versöhnungsauftrag verpflichtet ist. Streitigkeiten werden idealtypischer Weise im geschwisterlichen Gespräch gelöst. Arbeitskampfmaßnahmen, die die andere Seite zu überwältigen suchen, sind mit diesem Prinzip unvereinbar. Die Kirche gäbe ihren Sendungsauftrag preis, wollte sie die Glaubensverkündigung und ihr karitatives Wirken unter den Vorbehalt der wechselseitigen Druckausübung zur Wahrung der eigenen Vermögensinteressen stellen.

Zu den zentralen Kennzeichen des Dritten Weges zählen folgende Elemente:

  • Grundsatz der Parität, also ein Kräftegleichgewicht zwischen Mitarbeiter- und den Arbeitgebervertretern in der Kommission
  • Konsensprinzip bei der Beschlussfassung, in dem Ergebnisse einer Kommission einer besonderen qualifizierten Mehrheit bedürfen
  • Legitimation der Mitarbeitervertreter, die durch Wahl in Form von Urwahlen oder mittelbar durch Wahl der Mitarbeitervertretungen erfolgt
  • Verbindliches Vermittlungsverfahren als Äquivalent für Streik und Aussperrung
  • Verbindliche Geltung der Ergebnisse für alle Arbeitsverhältnisse
  • Unkündbarkeit kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen durch eine Seite (im Gegensatz zu dem herkömmlichen Tarifvertragssystem).

Nähere Einzelheiten zum Verfahren des Dritten Weges sind auf Bundesebene in der sogenannten Rahmen-KODA-Ordnung normiert.

Downloads & Infos
  • Rahmenordnung für die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Rahmen-KODA-Ordnung)
    nach einem Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 2014

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz