Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland

Bund, Länder und Kirchen starten „Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“

Betroffene konnten sich vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014 an Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern wenden.

Betroffenen, die sich in diesem Zeitraum an eine der zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen gewandt haben, standen Mittel aus dem Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Fonds „Heimerziehung West“) zur Verfügung. Der Fonds wurde durch den Bund, die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg, die Evangelische Kirche in Deutschland, die (Erz-)Bistümer der katholischen Kirche im Bundesgebiet, den Deutschen Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Ordensobernkonferenz errichtet. Insgesamt stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils zu einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie katholischer und evangelischer Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden und den Orden erbracht werden. Damit ist der Startschuss zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren gegeben. (...)
Mehr lesen: Zur Pressemitteilung vom 02.01.2012

Auf der Website zum Fonds (www.fonds-heimerziehung.de) sind ausführliche Informationen zum Fonds, zur Antragstellung und zu den Zuständigkeiten der Beratungsstellen zu finden. Ein kostenloses Infotelefon gibt Auskunft über die zuständige Beratungseinrichtung: Tel. 0800 1004900 (montags: 8 Uhr bis 14 Uhr; dienstags, mittwochs, freitags: 16 Uhr bis 22 Uhr; sonntags: 14 Uhr bis 20 Uhr)

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