Geschichte des Katholischen Kinder- und Jugendbuchpreises

Der Katholische Kinder- und Jugendbuchpreis wurde 1977 ins Leben gerufen. Der Anstoß kam von Willi Fährmann, der bereits am 11. Februar 1974 in einem Brief an den damaligen Vorsitzenden der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heinrich Tenhumberg, ein Zeichen erbat, das auf die Bedeutung der Kinder- und Jugendliteratur aufmerksam machen sollte. Außerdem bräuchten Verlage eine Ermutigung, Manuskripte zu veröffentlichen, die christlich orientierten Stoff beinhalten.

Diözesane Fachstellen für kirchliche Büchereiarbeit und die katholischen Büchereiverbände bemühten sich mit der Deutschen Bischofskonferenz um die Realisierung des Anliegens. Einer entsprechenden Empfehlung der Publizistischen Kommission schloss sich der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 29. August 1977 an und richtete offiziell die zunächst „Katholischer Kinderbuchpreis“ genannte Auszeichnung ein, die „herausragende Arbeiten auf dem Gebiet der religiösen Kinderliteratur“ fördern sollte. 1979 wurde der Preis erstmals verliehen.

Seither erfreut sich die Auszeichnung immer größerer Beliebtheit. 1995 erweiterte die Deutsche Bischofskonferenz den Titel in „Katholischer Kinder- und Jugendbuchpreis“, vier Jahre später wurde ein jährlicher Verleihmodus festgelegt. Seitdem ist der Preis mit 5.000 Euro dotiert.

Die Entscheidung über den Preisträger trifft der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz auf Empfehlung einer neunköpfigen Jury, zu der u.a. Vertreter des Borromäusvereins, des St. Michaelsbundes, des Deutschen Katechetenvereins und des katholischen Buchhandels gehören. Fachkundige Persönlichkeiten, davon eine aus dem deutschsprachigen Ausland, sind ebenfalls Mitglieder der Jury.

Im Jahr 1999 ist auch die Zielsetzung des Preises erweitert worden. Ausgezeichnet werden Bücher, die „beispielhaft und altersgemäß christliche Lebenshaltungen verdeutlichen, religiöse Erfahrungen vermitteln und Glaubenswissen erschließen“. Die prämierten „Werke sollen das Zusammenleben von Gemeinschaften, Religionen und Kulturen fördern. Dabei muss die transzendente und damit religiöse Dimension erkennbar sein“.

Auszüge aus dem Schreiben von Willi Fährmann an Bischof Heinrich Tenhumberg vom 11.02.1974

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