| Pressemeldung | Nr. 111

Forschungsprojekt zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich

Gemeinsame Erklärung des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, und des Direktors des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) e. V., Prof. Dr. Christian Pfeiffer

Am 13. Juli 2011 wurden zwei vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Forschungsprojekte zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich der Öffentlichkeit vorgestellt. Von verschiedenen Seiten gibt es Anfragen, ob bei ihrer Durchführung dem Schutz personenbezogener Daten angemessen Rechnung getragen werde.
Die Forschungsprojekte wurden von den deutschen Bischöfen auf den Weg gebracht, um die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs zu vervollständigen und vor allem die Prävention weiter verbessern zu können. Die Forschungsarbeit bringt selbstverständlich keinen Generalverdacht gegen die Priester in unseren Bistümern zum Ausdruck, die in ihrer ganz überwältigenden Mehrheit ihrer Sendung und Arbeit vorbildlich entsprechen.

Aufgrund von Irritationen hinsichtlich des Umgangs mit daten- und personenschutzrechtlichen Fragen ist es unser Anliegen, die Eckpunkte des gemeinsam entwickelten Datenschutzkonzepts unter Bezug auf unsere Presseerklärung vom 13. Juli 2011 klar zu stellen:

1.    Die Sichtung aller Personalakten erfolgt durch ein örtliches bistumsinternes Archivrechercheteam. Das Team wird vom Generalvikar des jeweiligen (Erz-) Bistums geleitet. Ihm gehört auch ein besonders geschulter externer Jurist an, der in Abstimmung mit dem jeweiligen (Erz-)Bistum vom KFN beauftragt wird.

2.    Dem KFN wird bei der Erhebung der Daten aus daten- und personenschutzrechtlichen Gründen keinerlei direkter Einblick in Personalakten gewährt. Ausschließlich in den Fällen, in denen sich Angaben im Sinne des Forschungsziels finden, erfolgt vor Ort eine Auswertung der Akte mittels eines Erhebungsbogens durch die externen Juristen. Es werden keine Akten nach außen weitergegeben.

3.    Die Aktenanalysebögen werden anonymisiert und codiert an das KFN weitergeleitet, das heißt, sie enthalten weder Namen noch Wohnorte und nur einen codierten Bistumsbezug.

4.    Die externen Juristen müssen eine Datenschutzerklärung unterzeichnen, in der sie u.a. versichern, dass sie keinerlei aus den Akten zur Kenntnis gelangte Informationen an Dritte weiterleiten. Im Falle einer Zuwiderhandlung machen sie sich strafbar.

Das Forschungsprojekt entspricht dem allgemeinen daten- und personenschutzrechtlichen Standard bei wissenschaftlichen Forschungsprojekten. Das beschriebene Verfahren trägt unter Beachtung des Datenschutzes sowohl dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn als auch der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Priester Rechnung.

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