| Pressemeldung | Nr. 069

Erarbeitung von Leitlinien bei Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger

Rundschreiben der Kongregation für die Glaubenslehre

Zum heutigen Rundschreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an alle Bischofskonferenzen erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch:

„Die Kongregation für die Glaubenslehre hat heute in Rom ein Rundschreiben an alle Bischofskonferenzen mit Blick auf Leitlinien bei Fällen sexuellen Missbrauchs veröffentlicht. Mit dem Dokument will die Kongregation den nationalen Bischofskonferenzen helfen, Leitlinien zu erstellen bzw. bestehende Leitlinien, falls nötig, zu überarbeiten. Das Rundschreiben enthält dazu allgemeine Grundsätze sowie konkrete Hinweise auf der Grundlage der erneuerten kirchlichen Gesetzgebung.

Papst Benedikt XVI. hatte am 21. Mai 2010 eine revidierte Fassung des Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela erlassen, das Normen zu den schweren Vergehen („delicta graviora“) enthält, zu denen auch der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker gehört. Um die korrekte Anwendung dieser Normen und anderer Bestimmungen im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger zu erleichtern, hält es die Glaubenskongregation für angebracht, dass jede Bischofskonferenz Leitlinien erarbeitet, die dazu dienen, den Bischöfen zu helfen, bei der Behandlung der genannten Missbrauchsfälle eine klare Vorgehensweise zu befolgen.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat bereits Ende August 2010 ihre Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger aus dem Jahr 2002 überarbeitet. Diese Leitlinien stehen im Einklang mit dem jetzt herausgegebenen Rundschreiben der Glaubenskongregation bzw. ergänzen die darin festgehaltenen Vorgaben. Insbesondere wird in dem Rundschreiben wie in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz die Sorge um die Opfer sexuellen Missbrauchs in den Vordergrund gestellt. Übereinstimmung herrscht auch in dem Anliegen, dass insbesondere die Prävention verstärkt werden muss. Hier unternehmen die deutschen Bistümer bereits zahlreiche Anstrengungen. Ebenso wichtig, auch das wird in dem Rundschreiben noch einmal betont, ist das Thema der Priesterausbildung und -auswahl: Unverzichtbar ist hierbei die Wachsamkeit für eine gesunde menschliche und spirituelle Reife sowie für die Frage, wie zölibatäres Leben gelingen kann. Schließlich weist das Rundschreiben auch noch einmal unmissverständlich auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden je nach den länderspezifischen Vorgaben hin. Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz vom vergangenen Jahr haben gerade bei diesem Thema für eine Präzisierung gesorgt. Ich bin dankbar, dass die Deutsche Bischofskonferenz mit den neuen Leitlinien bereits erfolgreich arbeitet. Gleichzeitig freue ich mich, dass der Heilige Stuhl - so ist es mir in vielen Gesprächen versichert worden - unsere Arbeit anerkannt hat. Das zeigt nun auch das Rundschreiben.“

Hinweis:

Das Rundschreiben im Wortlaut finden Sie auf der Internetseite des Vatikans

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