| Aktuelle Meldung | Nr. 008

Deutsche Bischofskonferenz bestätigt Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Kinder und Jugendliche müssen effizient und umfassend vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Die katholische Kirche in Deutschland und alle ihr zugehörigen Einrichtungen sollen ein sicherer Ort für die verletzlichsten Mitglieder der Gesellschaft sein. Dieses Ziel verfolgt die neue Vereinbarung, die am 28. Januar 2016 zwischen dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM), geschlossen wurde.

Der Fokus in der neuen Vereinbarung, die die Zusammenarbeit mit dem UBSKM nach der ersten Vereinbarung vom 18. Juni 2012 fortsetzt, liegt auf der Entwicklung und Implementierung von institutionellen Schutzkonzepten. Dazu werden mit Unterstützung der Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten und auf der Grundlage der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz eine Reihe von Maßnahmen angestrebt, denen ein ambitionierter zeitlicher Rahmen zugrunde liegt. Bis 2018 sollen institutionelle Schutzkonzepte in allen Einrichtungen und Diensten der Diözesen implementiert sein. Die Umsetzung dieser Ziele schließt flächendeckende Schulungsmaßnahmen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt sowie die Entwicklung eines Qualitätsmanagements mit ein. Zusätzlich beteiligt sich die Deutsche Bischofskonferenz weiter an der Kampagne des UBSKM „Kein Raum für Missbrauch“. Sie wird die Entwicklung, Veröffentlichung und Verbreitung von geeignetem Informationsmaterial unterstützen.

„Ich freue mich, dass die Zusammenarbeit mit dem UBSKM durch die neue Vereinbarung, die ein anspruchsvolles Programm zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch darstellt, bekräftigt und verstetigt wird. Dies ist ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zur Etablierung einer Kultur der Achtsamkeit“, sagte Bischof Ackermann zum Abschluss der neuen Vereinbarung. Auch der Unabhängige Beauftragte würdigt das Engagement der Deutschen Bischofskonferenz: „Die Deutsche Bischofskonferenz hat bereits im August 2013 mit der verbindlichen Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt Entschlossenheit bewiesen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt flächendeckend mit institutionellen Schutzkonzepten in katholischen Einrichtungen zu verbessern. Jetzt auch nach den Wirkungen zu fragen, die institutionelle Schutzkonzepte ermöglichen, ist sehr konsequent. Die Trilogie von Prävention, Intervention und Aufarbeitung ist entscheidend, um Kinder und Jugendliche zu schützen und Hilfe zu ermöglichen. Ich bin froh, dass die katholische Kirche bei keinem dieser drei Elemente locker lässt.“

Auf einer gemeinsamen Tagung der Präventionsbeauftragten der Diözesen mit dem UBSKM sollen 2018 die durchgeführten Maßnahmen und bis dahin erreichten Ziele vorgestellt und diskutiert werden.

Hinweise:

Die Vereinbarung kann untenstehend als pdf-Datei heruntergeladen werden. Weitere Informationen und Hintergründe sind im Dossier Zum Thema: sexueller Missbrauch“ und unter www.praevention-kirche.de verfügbar.

Ein Foto von Bischof Ackermann und dem Unabhängigen Beauftragten mit der unterzeichneten Vereinbarung kann per E-Mail an pressestelle(at)dbk.de angefragt werden.

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