| Pressemeldung | Nr. 155

Abschlusspressekonferenz der Herbst-Vollversammlung 2024 der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda

Pressebericht von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ist heute (26. September 2024) zu Ende gegangen. Seit Montag haben die (Erz-)Bischöfe über vielfältige Fragen und Aufgaben beraten.

Wir dokumentieren den Pressebericht zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Bischof Dr. Georg Bätzing, bei der Abschlusspressekonferenz am 26. September 2024 in Fulda vorstellt hat.

Der Pressebericht ist untenstehend auch als PDF-Datei verfügbar.
 

  1. Einleitung
  2. Eröffnungsgottesdienst
  3. Grußwort des Apostolischen Nuntius in Deutschland
  4. Heiliges Jahr 2025: „Pilger der Hoffnung“
  5. XIII. internationale Ministrantenwallfahrt nach Rom 2024
  6. Weltweite Konfliktherde I: Naher Osten und die Lage der Kirche
  7. Weltweite Konfliktherde II: Ukraine und der russische Angriffskrieg
  8. Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen
  9. Zehn Jahre Laudato siʼ
  10. Vorbereitung der XVI. Generalversammlung der Bischofssynode
  11. Synodaler Weg: Kommissionen des Synodalen Ausschusses
  12. Synodale Prozesse der katholischen Kirche aus ökumenischer Sicht
  13. Aufklärung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche
  14. Erklärung zur Polizeiseelsorge
  15. Erklärung zur Bedeutung der katholischen Theologie
  16. Personalia
     

1.    Einleitung

Nach einjähriger Pause konnten wir unsere Herbst-Vollversammlung wieder in Fulda durchführen. An den neuen Ort – das Priesterseminar befindet sich ja im Umbau – haben wir uns gut gewöhnt. Wir konnten schöne Liturgien im Dom feiern und auch unsere Morgenmessen – erstmals in St. Michael – haben guten Zuspruch gefunden. Schon jetzt freuen wir uns auf die nächste Vollversammlung, die vom 10. bis 13. März 2025 im Kloster Steinfeld (Bistum Aachen) stattfinden wird.


2.    Eröffnungsgottesdienst

In meiner Predigt zur Eröffnung der Vollversammlung war es mir ein Anliegen, für ein Reden über Gott in unserer Gesellschaft zu werben. Angesichts der fortschreitenden Säkularisierung müssen wir uns ehrlich machen, denn noch immer argumentieren wir, die Menschen hätten in ihrem tiefsten Inneren doch eine Sehnsucht nach Gott. Tatsache aber ist, dass den meisten nichts fehlt, wenn sie ohne Religion und Glauben ihr Leben gestalten. Sie tun es in aller Regel verantwortungsvoll, mit Respekt für andere und engagiert. Wir als Christen halten dem entgegen: Die Rede von Gott darf nicht verstummen. Aber sie muss sich einer Sprache und Bildern, einer Begründungstiefe und kulturellen Anschlussfähigkeit bedienen, dass Menschen sie auf- und annehmen können.

Dazu gehört auch: Wenn sich Christinnen und Christen im gesellschaftlichen Diskurs äußern und Positionen einbringen in die Debatten um Krieg und Frieden, Migration und Fluchtursachen, um Schöpfungsverantwortung und Nachhaltigkeit, um das Recht ungeborener Kinder auf Leben, dann tun wir das in Verantwortung vor Gott und vor den Menschen. Deshalb habe ich in meiner Predigt betont, dass Gott ein Freund des Lebens ist, der Unterschiede als Bereicherung gelten lässt und nicht spaltet, der Lügengebäude entlarvt und zur Wahrhaftigkeit als Grundlage größerer Freiheit einlädt. Wir wollen um Gottes Willen vernehmbar bleiben und in den Fußspuren Jesu müssen wir unsere Stimme erheben, gerade für die, die übersehen werden und keine Lobby haben. Die Rede von Gott und von der Verantwortung vor Gott darf nicht verstummen.


3.    Grußwort des Apostolischen Nuntius in Deutschland

Der Apostolische Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, hat uns die Ermutigung von Papst Franziskus übermittelt, mit erneuerter Dynamik unsere Mission der Evangelisierung und der Förderung des Menschen in dieser Zeit zu verfolgen. Ich begrüße, dass auch in Rom die 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung wahrgenommen wird, auf die der Apostolische Nuntius verwiesen hat und vom „sichtbar werdenden Fehlen von Glauben“ sprach. Diese Tatsache ist nicht zu bestreiten und gerade deshalb versuchen wir mit dem Weg der Erneuerung unserer Kirche genau dieser Herausforderung zu begegnen. In seinem Grußwort hat Erzbischof Eterović auch Bezug auf den Brief des Papstes an das pilgernde Volk Gottes vom 29. Juni 2019 genommen, der eine wichtige und auf dem Synodalen Weg von uns gut genutzte Grundlage ist. Die vom Papst beklagte „zunehmende Erosion und den Verfall des Glaubens“ sehen wir genauso. Die Bibel schenkt uns aber auch überraschende Beispiele dafür, dass der Glaube da wächst, wo wir es vielleicht gar nicht vermuten. Wir würden uns – bei allen beklagenswerten Zuständen – auch über ein positives Wort freuen, was uns alles dennoch gelingt, von einer Jugendarbeit, die ihresgleichen in unserem Land sucht, über die kulturellen Angebote der Kirche bis hin zu den ungezählten Möglichkeiten im Bildungsbereich und dem unermüdlichen Engagement in der Caritas. Da ist für uns Kirche ebenso lebendig wie in Gottesdiensten und auf Wallfahrten. Der Apostolische Nuntius hat in seinem Grußwort auf die bevorstehende Bischofssynode und das Heilige Jahr verwiesen. Sein Wort gilt – wie er es selbst sagte – für alle, die Gläubigen und auch uns Bischöfe: „Diese Ereignisse sollten als besondere Momente dazu dienen, den Glauben aller Gläubigen zu stärken.“ Und: „Die Logik des Glaubens zielt auf seine Verbreitung.“ Ich möchte unterstreichen, dass diese Erwartung die Grundhaltung nicht nur von uns Bischöfen, sondern von vielen in der Kirche haupt- und ehrenamtlich Tätigen ist.


4.    Heiliges Jahr 2025: „Pilger der Hoffnung“

An das Grußwort des Apostolischen Nuntius anschließend passt hier gut, auf den Beratungspunkt zum Heiligen Jahr hinzuweisen, das die Kirche weltweit in 2025 begeht. Der Beauftragte für das Heilige Jahr, Weihbischof Rolf Lohmann (Münster), hat uns einen Sachstand der Vorbereitungen gegeben. Das Heilige Jahr steht unter dem Leitwort Pilger der Hoffnung. Während des Heiligen Jahres 2025 liegt der Schwerpunkt auf Veranstaltungen entlang verschiedener Wallfahrtswege in der Stadt Rom und im Petersdom selbst. Mittlerweile füllt sich der römische Veranstaltungskalender. Durch das Heilige Jahr hindurch sind Angebote für bestimmte und mit bestimmten Zielgruppen geplant, die eingeladen werden, das Heilige Jahr in Rom zu begehen. Die Informationen sind auf der vatikanischen Internetseite www.iubilaeum2025.va/de zusammengestellt. Außerdem gibt die Internetpräsenz der Deutschen Bischofskonferenz unter www.heiliges-jahr-2025.de viele Hinweise und bietet Materialien zur Vorbereitung des Heiligen Jahres kostenfrei an.

Papst Franziskus hat mit der Bulle Spes non confundi am 9. Mai 2024 offiziell das Heilige Jahr einberufen. Dieser Text ist eine gute geistliche Grundlage, um sich auf dieses Ereignis vorzubereiten. Wir Bischöfe laden alle Gläubigen ein, den Pilgerweg der Hoffnung mitzugehen, um neu gestärkt in der Welt zu wirken und Zeugnis vom Evangelium zu geben. Gerne folgen wir dem Aufruf des Papstes, in den Kathedralkirchen ab dem 29. Dezember 2024 das Heilige Jahr auf lokaler Ebene zu eröffnen und am 28. Dezember 2025 zu beschließen.

Aus den vielen Angeboten, die gerade auf diözesaner Ebene mit Wallfahrten nach Rom laufen, möchte ich auf die Planungen der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj) hinweisen, die eine Jubiläumspilgerfahrt für junge Menschen plant. Diese wird vom 28. Juli bis 3. August 2025 stattfinden. Die diözesanen Jugendstellen und geistlichen Gemeinschaften stehen mit der afj bereits im engen Austausch. Ähnlich wie bei Weltjugendtagen vernetzt und unterstützt die afj die Verantwortlichen der Bistümer und Gemeinschaften.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Ständige Rat am 26. August 2024 ein von der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz erstelltes Dokument Erprobungsräume einer neuen Pastoral. Ergebnisse und Thesen zur Entwicklung des Pilgerns und von Wallfahrtsorten angenommen hat. Da grundlegende Aussagen des Textes auch auf das Heilige Jahr zutreffen, wird die Veröffentlichung für Ende November 2024 vorgesehen. Das Dokument gibt wertvolle Hinweise für das Pilgern und die geistliche Dimension einer Wallfahrt.


5.    XIII. internationale Ministrantenwallfahrt nach Rom 2024

Bleiben wir einen Moment in Rom und beim Thema Wallfahrt. Die Vollversammlung hat sich ausführlich mit dem wohl größten jugendpastoralen Ereignis des Jahres 2024 befasst: Vom 29. Juli bis 2. August 2024 fand die XIII. internationale Ministrantenwallfahrt des Internationalen Ministrantenbundes (CIM) statt. Wir hatten dazu eine eigene Pressekonferenz während unserer Frühjahrs-Vollversammlung 2024 in Augsburg. Die Wallfahrt stand unter dem Motto „mit dir“ (nach Jes 41,10). Aus Deutschland nahmen knapp 36.000 Ministrantinnen und Ministranten (von rund 50.000 angemeldeten internationalen Pilgern) daran teil. Neben zahlreichen Gottesdiensten, kulturellen Besichtigungen, dem Besuch der römischen Katakomben und Gesprächsmöglichkeiten war das erstmals eigens eingerichtete deutsche Wallfahrtszentrum in der Nähe des Vatikans ein wichtiger Anlaufpunkt mit einem abwechslungsreichen Programm. In dem gut angenommenen Format „Ask the Bishop“ haben sich viele (Erz-)Bischöfe dem Gespräch mit den jungen Leuten gestellt.

Höhepunkt war die Sonderaudienz mit Papst Franziskus am 30. Juli 2024 mit über 70.000 Ministrantinnen und Ministranten auf dem Petersplatz. Besonders positiv fanden wir die Wertschätzung von Papst Franziskus, die er mit einigen Worten auf Deutsch zum Ausdruck gebracht hat. Einige von Ihnen waren auch in Rom dabei. An dieser Stelle möchte ich Ihnen, den Medien, meinen großen Dank für die intensive Begleitung dieser Wallfahrt, gerade auch auf der regionalen Ebene, aussprechen.

Die Wallfahrt ist ein bemerkenswerter Erfolg in unserer Jugendarbeit. Die Ministrantinnen und Ministranten sind gestärkt und mit großer Freude in ihre Heimatgemeinden zurückgekehrt. Die positive Resonanz aus den Diözesen unterstreicht die Relevanz und den spirituellen Wert dieser Pilgerreise. In Dankbarkeit blicken wir auf eine bereichernde und spirituell erfüllende Erfahrung zurück, die den Grundstein für zukünftige Begegnungen legt. Mit der Wallfahrt nach Rom sind – neben allen Problemen, die wir in Deutschland haben – Bilder von einer Kirche entstanden, die auch ein junges Gesicht hat. Wir Bischöfe ermutigen die Messdienerinnen und Messdiener, auch weiterhin ihren Dienst auszuüben. Und wir danken ihnen von Herzen für diesen ehrenamtlichen Einsatz.


6.    Weltweite Konfliktherde I: Naher Osten und die Lage der Kirche

Die bedrängende Lage im Heiligen Land war ein zentrales Thema der Vollversammlung. Wie ernst die Situation im Nahen Osten derzeit ist, wird uns in diesen Tagen besonders drastisch vor Augen geführt. Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon bedeuten eine weitere Eskalation des Konflikts, die auch das Potenzial für einen nahöstlichen Flächenbrand in sich tragen könnte. In Israel, im Gazastreifen, im Westjordanland und im Libanon – überall erleben Menschen Zerstörung und erleiden Gewalt. Die Hoffnungsreserven der Bevölkerung scheinen weitgehend aufgebraucht zu sein. Ein Waffenstillstand, der noch vor Kurzem nahe schien, ist in weite Ferne gerückt – gar nicht zu sprechen von einer dauerhaft tragfähigen friedlichen Koexistenz zwischen Israelis und Palästinensern. Für Juden und Muslime, aber auch für die Christen, hat das Heilige Land – der Ort der Offenbarung Gottes – zudem eine signifikante religiöse Bedeutung. Das macht die Lösung des Konflikts noch einmal schwieriger.

Wir konnten uns angesichts dieser Gemengelage glücklich schätzen, mit Kardinal Pierbattista Pizzaballa OFM, dem Lateinischen Patriarchen von Jerusalem, einen Kirchenmann höchsten Formats als Gastreferenten gewonnen zu haben. Kardinal Pizzaballa beließ es nicht bei einer Analyse der politischen Umstände von Terror und Krieg, sondern beschrieb die tiefgreifenden Zerstörungen, die infolge der von der Hamas am 7. Oktober 2024 verübten Massaker und der daraufhin von Israel eingeleiteten Kriegshandlungen eingetreten sind. Menschen aller Volks- und Religionsgruppen seien in den Bann einer umfassenden und nachhaltigen Traumatisierung geraten. Zudem seien extreme Polarisierungen die Folge der Gewalterfahrungen. Die trotz aller Spannungen eingeübte alltagsweltliche Kooperation zwischen Palästinensern und Israelis sei fast durchgängig kollabiert, der über Jahre hinweg mühsam angebahnte Dialog zwischen Juden, Muslimen und Christen gänzlich zum Erliegen gekommen. Alle Gruppen hätten sich in sich verkapselt und mieden die Begegnung mit den anderen. Juden lebten nur noch unter Juden, Muslime unter Muslimen, Christen unter Christen. Dabei stelle sich der christlichen Minderheit das besondere Problem, dass ihre Angehörigen auf beiden Seiten des politischen Konflikts zu finden seien.

Die extreme Polarisierung drücke sich auch und vor allem in der Sprache aus, die vielfach und dominant von Abgrenzung und Hass bestimmt werde. Die Begriffswelten und Narrative dienten dazu, die jeweiligen Volks- und Religionsgemeinschaften voneinander zu trennen und Begegnung und Verstehen der anderen unmöglich zu machen. Kardinal Pizzaballa machte deutlich, dass die Suche nach einer neuen Sprache, die zusammenführt und nicht trennt, eine der großen Aufgaben der näheren Zukunft darstelle. Dabei hätten die Religionen, gerade auch das Christentum, eine besondere Rolle zu spielen. Religiöse Autoritäten müssten die eigene Sprache daraufhin prüfen, ob sie der Abgrenzung oder der Heilung diene, ob sie Gruppenbildung verfestige oder auch die anderen zu erreichen vermag. Das christliche Engagement müsse dabei immer auch flankiert werden von einer Bereitschaft zum konkreten und praktischen Helfen.

Besonders dringend bedarf es, so der Patriarch, der Hilfe im Gazastreifen, wo sich die humanitäre Lage nach wie vor katastrophal darstellt: Hunderttausende Palästinenser sind mit akuter Nahrungsmittelknappheit konfrontiert; mehr als 85 Prozent der dortigen Bevölkerung sind Binnenvertriebene. Die Bedingungen sind furchterregend. Es fehlt vor allem an Trinkwasser, Lebensmitteln und Medikamenten. Die bisher eingeführten Hilfsgüter reichen bei Weitem nicht aus, um den immer größer werdenden Bedarf zu decken, und es ist nach wie vor außerordentlich kompliziert, Hilfsgüter in den Gazastreifen zu bringen. Auch im Westjordanland hat sich die ohnehin angespannte Lage deutlich verschärft. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Ramallah sollen dort bei israelischen Militäreinsätzen, bewaffneten Auseinandersetzungen und Anschlägen von Extremisten seit Oktober 2023 mehr als 600 Palästinenser getötet worden sein. Auch die Gewalt israelischer Siedler gegen Palästinenser hat erheblich zugenommen.

Angesichts dieser Lage hielt sich Kardinal Pizzaballa in der Bewertung politischer Großkonzepte, wie sie z. B. unter den Stichworten der Zweiten-Staaten- und der Ein-Staaten-Lösung entwickelt werden, zurück. Stattdessen plädierte er für vorläufige Schritte auf dem Weg eines politischen Wiederaufbaus, der Überwindung der Traumata und der Rückgewinnung einer Mentalität der Offenheit für die anderen. Auch die Kirche dürfe sich in ihren Ambitionen nicht übernehmen, zumal das Christentum in der Region eine kleine Minderheit darstellt. Sie sei einer Moderatoren- oder Vermittlerrolle nicht gewachsen, sie könne aber wesentliche Dienste bei der Ermöglichung und Vorbereitung künftiger Verständigungsprozesse leisten.

Ich erinnere daran, dass der Vorsitzende der Kommission Weltkirche, Bischof Dr. Bertram Meier, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Naher und Mittlerer Osten, Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz, bei der gestrigen Pressekonferenz auf die Notwendigkeit einer Ausweitung der humanitären Hilfe insbesondere im Gazastreifen hingewiesen haben. Die Vereinten Nationen, und auch Deutschland, müssen mit Entschiedenheit darauf hinwirken, dass Israel humanitäre Hilfe zulässt und humanitäre Organisationen bei ihrer Arbeit in der Region unterstützt. Die Bevölkerung im Gazastreifen muss umfassenden Zugang zu Hilfsgütern und medizinischer Versorgung erhalten. Darüber hinaus fordern wir – gerade auch kurz vor dem Jahrestag der Schreckensereignisse des 7. Oktobers – die Freilassung der israelischen Geiseln und eine sofortige Waffenruhe. Das sind erste, aber unbedingt gebotene Schritte zu Frieden und Sicherheit für Israel und Palästina und für eine dauerhafte Stabilität in der Region. Wir sind überzeugt, wie Erzbischof Bentz es gestern formuliert hat, dass das Eintreten für die Sicherheit Israels auch den Palästinensern dient und umgekehrt das Eintreten für die Rechte der Palästinenser der Sicherheit Israels.


7.    Weltweite Konfliktherde II: Ukraine und der russische Angriffskrieg

Immer wieder war während der Vollversammlung auch der Krieg in der Ukraine Thema. Wir haben auf den erst wenige Wochen zurückliegenden Deutschland-Besuch von Großerzbischof Sviatoslav Shevchuk, Oberhaupt der Ukrainischen griechisch-katholischen Kirche, geschaut. Großerzbischof Shevchuk hat am 10. September 2024 eine viel beachtete Rede beim St. Michael-Jahresempfang in Berlin gehalten. Wir haben zusätzlich gemeinsam ein langes Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz geführt. Außerdem ist der Großerzbischof mit Bundesministerin Svenja Schulze, einer Reihe von Bundestagsabgeordneten und mit Vertretern der Kirche zusammengetroffen. Auch angesichts dieses sehr ertragreichen Besuchs des Großerzbischofs konnten wir in der Vollversammlung resümieren, dass sich die Beziehungen der Deutschen Bischofskonferenz zu den Kirchen in der Ukraine auch in den zurückliegenden Monaten intensiv entwickelt haben. Besondere Erwähnung finden sollten der Ukraine-Besuch des Vorsitzenden der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Bertram Meier, im April 2024 und die Begegnung des Vorsitzenden der Ökumenekommission, Bischof Dr. Gerhard Feige, mit Erzbischof Silvestr, einem führenden Repräsentanten der Ukrainischen Orthodoxen Kirche, im September 2024.

In diesen Wochen muss sich die Aufmerksamkeit vor allem auf die humanitäre Situation richten: Die Ukraine steht vor dem vermutlich härtesten Winter seit dem russischen Großangriff vor über zwei Jahren. Raketen und Drohnen haben wichtige Bereiche der ukrainischen Infrastruktur, besonders Kraftwerke und Stromleitungen, zerstört. Die Stromausfälle erschweren die medizinische Versorgung und den Alltag in weiten Teilen des Landes. Auch vor diesem Hintergrund treibt der bevorstehende Winter wieder mehr Menschen in die westlichen Nachbarstaaten oder die von Militäraktionen weniger stark betroffenen Regionen der Westukraine. Zeitnahe Hilfe für die Ukrainer ist deshalb geboten! Das betrifft die westlichen Staaten, die das Überleben der Ukraine sichern wollen, aber auch die Zivilgesellschaft und die Kirchen. Ich appelliere daher an die Katholiken, in ihrer bewährten Solidarität nicht nachzulassen. Damit unsere Hilfswerke, allen voran Renovabis und Caritas international, die erfolgreiche Arbeit der zurückliegenden beiden Jahre intensiv weiterführen können, sind mehr Spenden erforderlich.


8.    Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen

Die weltkirchliche Arbeit unserer Bischofskonferenz besteht nicht nur in der Auseinandersetzung mit aktuellen Krisenherden. Ebenso wichtig ist die reguläre, kontinuierliche Pflege der Beziehungen zur Kirche in anderen Ländern und Regionen. In diesem Sinne hat die Vollversammlung einen Blick auf das Jahr 2025 geworfen – ein Gedenkjahr, das wir aus mehreren Anlässen gemeinsam mit der Polnischen Bischofskonferenz gestalten werden. So ist am 26. April 2025 eine Wallfahrt polnischer Katholiken nach Dachau geplant, um den 80. Jahrestag der Befreiung des dortigen Konzentrationslagers zu begehen. Dachau nimmt in der Erinnerung der Kirche in Polen eine bedeutende Rolle ein, weil dort rund 1.800 Priester inhaftiert waren, von denen etwa die Hälfte ums Leben gekommen ist. An der zurückliegenden Wallfahrt im Jahr 2015 haben mehr als 1.000 polnische Bischöfe, Priester und Laien teilgenommen. Wie damals werden auch im kommenden Jahr die Deutsche Bischofskonferenz und die Erzdiözese München und Freising Gastgeber der Wallfahrer sein.

Das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 80 Jahren und der historische Briefwechsel der polnischen und der deutschen Bischöfe vor 60 Jahren sind 2025 auch Anlass einer gemeinsamen Botschaft der beiden Bischofskonferenzen. Diese wird die Aussöhnung zwischen den Völkern nach den Verheerungen von Krieg und deutscher Okkupation Polens sowie die Beiträge der Kirche zu diesem epochalen Prozess zum Thema haben. Wir werden dabei auch jene Erwartungen und Hoffnungen nicht verschweigen, die sich bislang noch nicht erfüllt haben, die uns aber weiter antreiben. Um diese Fragen zu vertiefen, hat die Vollversammlung die Durchführung einer Akademieveranstaltung rund um den Gedenktag des Kriegsendes beschlossen. Intellektuelle aus Deutschland und Polen werden dort Gelegenheit haben, der Frage nachzugehen, ob die derzeitigen Veränderungen der politischen und geistespolitischen Lage in Europa – Nationalismus, Rechtspopulismus, Rechtsextremismus – die erreichte Versöhnung gefährden können und welche Auswirkungen das bei Vielen verblassende europäische Bewusstsein auf die Aussöhnungsprozesse hat.

Ich nutze die Gelegenheit, hier einige Hintergründe zum historischen Briefwechsel zu nennen, damit man sich der Bedeutung – gerade für die Gegenwart – im Klaren ist. Den 1.000 Jahrestag der ersten deutsch-polnischen Beziehungen (996) nutzten die beim Zweiten Vatikanischen Konzil in Rom versammelten polnischen Bischöfe, um mit ihrer Botschaft vom 18. November 1965 den deutschen Episkopat zur Mitfeier des Millenniums 1966 nach Polen einzuladen. In ihrem geschichtlichen Abriss weisen sie auf die historischen wichtigen Fakten hin, die beide Seiten der Beziehungen erlebt und auch erlitten haben. „Und trotz dieser fast hoffnungslos mit Vergangenheit belasteten Lage (…) rufen wir Ihnen zu: versuchen wir zu vergessen (…). In diesem allerchristlichen und zugleich sehr menschlichen Geist strecken wir unsere Hände zu Ihnen hin (…) und gewähren Vergebung und bitten um Vergebung.“ (Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz Bd. 1, 1965–1968, Köln 1998, S. 1-34, so auch die weiteren Zitate). Dieser mutige Schritt der Versöhnungsinitiative ist im „Alleingang“ ohne vorherige Absprache mit der polnischen kommunistischen Regierung geschehen, was nach Rückkehr der Bischöfe in ihre Heimat zum offenen Konflikt zwischen Staat und katholischer Kirche geführt hat. Zum Jubiläum 1966 durfte kein deutscher Bischof einreisen, selbst Papst Paul VI. wurde ausgeladen. Am 3. Mai 1966 griff der polnische Primas, Kardinal Stefan Wyszyński, in Jasna Góra die Versöhnungsbotschaft auf mit dem Appell: „Der Hass führt zu den Friedhöfen, die Liebe führt zum neuen Leben.“

Die deutschen Bischöfe haben in ihrer Antwort vom 5. Dezember 1965 die Versöhnungsbotschaft der polnischen Bischöfe „mit Bewegung und Freude“ aufgenommen. „Dankbar greifen wir es auf und hoffen, den begonnenen Dialog in Polen und in Deutschland miteinander fortsetzen zu können.“ Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Geschichte beider Völker und „besonders belastet durch die bitteren Folgen“ des Zweiten Weltkrieges antworteten die deutschen Bischöfe: „So bitten auch wir, zu vergessen, ja, wir bitten, zu verzeihen.“ Denn „eine Aufrechnung von Schuld und Unrecht (…) kann uns freilich nicht weiterhelfen“. Sie luden dann ihrerseits die polnischen Bischöfe zur Teilnahme am 82. Deutschen Katholikentag 1968 nach Essen ein.

Heute wird der Briefwechsel als bahnbrechend und Impuls gebend für die deutsch-polnischen Beziehungen eingeschätzt sowie als Vorbereitung einer neuen Ost- und Deutschlandpolitik. Er ist darüber hinaus eine Quelle der Inspiration für die heutigen Versöhnungsprozesse in Europa.


9.    Zehn Jahre Laudato si’

Ich möchte noch einen Moment in der Weltverantwortung der Kirche bleiben und nenne hier das Stichwort Schöpfungsverantwortung, die integraler Bestandteil des christlichen Glaubens ist. Wir nehmen mit Sorge wahr, dass der Klima- und Umweltschutz in der politischen Öffentlichkeit aus dem Blick zu geraten droht. Dabei sind die Folgen des Klimawandels mittlerweile auch in Deutschland durch Hitzewellen, Flutkatastrophen und Dürreschäden spürbar. Zugleich droht der Klima- und Umweltschutz in der Politik angesichts der Gleichzeitigkeit von Kriegen und Krisen weniger wahrgenommen zu werden. Wissenschaftliche Studien und Gerichtsurteile fordern konsequentere politische Maßnahmen, um das selbstgesteckte Ziel – bis 2045 treibhausgasneutral zu sein – erreichen zu können. Des Weiteren drohen für alle erhebliche Mehrkosten, wenn Klimaschutzmaßnahmen hinausgezögert werden. Wir dürfen daher keine Zeit verlieren. Das Thema muss über parteipolitische Grenzen hinweg in einem breiten sachlichen Diskurs verhandelt werden. Von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind vornehmlich die Verletzlichsten unserer Gesellschaft.

Genau das hat schon Papst Franziskus 2015 in seiner Sozial- und Umweltenzyklika Laudato si’ klar benannt und eindringlich schnelle, sozialverträgliche Lösungen gefordert. Seine Diagnose ist heute aktuell wie am ersten Tag, als er eine integrale Ökologie angemahnt hat. Denn ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit sind untrennbar miteinander verbunden. Dies kann nicht oft genug betont werden und muss der Maßstab sein für Verantwortliche in Politik, Wirtschaft, aber vor allem für uns als Kirche.

Wir nehmen deshalb zehn Jahre Laudato si’ zum Anlass, um bei der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2025 eine Studieneinheit zur Schöpfungsbewahrung durchzuführen. Der Einsatz der Deutschen Bischofskonferenz für die Schöpfungsverantwortung und die Umsetzung der in Laudato si’ formulierten Ziele hat zwei Dimensionen: erstens die Verkündigung des Schöpfungsglaubens und die Sensibilisierung für verantwortliches Handeln, zweitens das eigene Tun für den Schutz von Klima und Umwelt. Dazu haben wir 2018 zehn Handlungsanweisungen zu Ökologie und nachhaltiger Entwicklung für die deutschen (Erz-)Diözesen formuliert, die von Spiritualität und Bildung über Gebäudemanagement, nachhaltiges Wirtschaften und Mobilität bis hin zu gesellschaftspolitischer Verantwortung reichen. Ausdruck findet dies etwa in liturgischen Feiern, wie zum Weltgebetstag der Schöpfung am 1. September, oder in regelmäßigen öffentlichen Wortmeldungen, wie im Umfeld der UN-Klimakonferenzen. Überdies sind Gebäudemanagement, nachhaltiges Wirtschaften und Mobilität diözesane Schwerpunkte des Klima- und Umweltschutzes. Hinzu kommt der erste Klima- und Umweltschutzbericht der Deutschen Bischofskonferenz, den wir 2021 veröffentlicht haben. Mit einer Reflexion zu zehn Jahre Laudato si’ gilt es nun neu zu prüfen, wie wir der Verantwortung noch besser gerecht werden können.


10.    Vorbereitung der XVI. Generalversammlung der Bischofssynode

Vom 2. bis 27. Oktober 2024 findet in Rom die zweite Sitzung der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode statt. Das Generalsekretariat der Synode hat am 9. Juli 2024 das Instrumentum laboris, also den Arbeitstext für diese Zusammenkunft der Weltsynode, veröffentlicht. Darin werden Themen, Beratungserfordernisse und Perspektiven benannt, die das Generalsekretariat und die Vorbereitungsgremien für die nächste Etappe der Weltsynode als wichtig erachten. Grundlagen dafür sind einerseits der Synthesebericht der ersten Synodensitzung im Herbst 2023 und andererseits die zusammenfassenden Berichte, die die Bischofskonferenzen im Frühjahr aus den Reflexionsberichten ihrer Diözesen erstellt und an das Generalsekretariat gesandt haben.

Außerdem sind am 16. September 2024 vom Synodensekretariat methodologische Hinweise, die Teilnehmerliste der Synode und das Arbeitsprogramm veröffentlicht worden. Alle Dokumente finden Sie unter www.dbk.de auf der Themenseite Bischofssynode Synodale Kirche 2021–2024. Wir haben Ihnen ja als deutsche Synodenteilnehmer – Bischof Dr. Felix Genn, Bischof Dr. Bertram Meier, Bischof Dr. Stefan Oster SDB, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck und ich – am vergangenen Dienstag in einem Pressegespräch einige Hinweise zu unseren Erwartungen und Vorarbeiten für die Synode vermittelt. Ich möchte hier noch einmal kurz auf die Beratungen in der Vollversammlung eingehen.

In einer Studieneinheit hat uns Prof. Dr. Martin Kirschner (Lehrstuhl für Theologie in den Transformationsprozessen der Gegenwart an der Katholischen Fakultät der Universität Eichstätt) in einem Referat Impulse zur Bedeutung von Synodalität für die Kirche gegeben. Gerade angesichts einer im 21. Jahrhundert von globalen Krisen gezeichneten Welt hob er die Aufgabe und auch die Chance einer synodalen Kirche hervor. Denn die Krisen der Kirche und die Krisen der gesamten Welt, so betonte er, stehen in einem inneren Zusammenhang. Die Entfaltung von Synodalität in der Kirche lässt sich in dieser Perspektive als Versuch betrachten, einen neuen und umfassenderen Umgang mit den Krisen der Kirche zu finden. Dabei geht es um eine aufmerksame Wahrnehmung der konkreten Krisensituationen, um ein Hören aufeinander, ein Streben nach Gemeinsamkeit gerade im Hinblick auf hoch konfliktive Fragen und nicht zuletzt um ein gemeinsames Hören auf das Evangelium, um so miteinander herauszufinden, was der Geist von seiner Kirche fordert. Wenn dies in der Kirche gelingt und Synodalität unter dem Vorzeichen von Umkehr und Reue zu einem neuen Aufbruch führt, dann wird die Kirche auch fähig, Sakrament – das bedeutet Zeichen und zugleich Werkzeug – für die Einheit der ganzen Menschheit zu werden. Dies ist ein hoher Anspruch, der die Kirche anspornen soll, Erneuerung zu suchen und dabei auch von den Errungenschaften der Moderne zu lernen. Auf diese Weise, so meinte Prof. Dr. Kirschner, gehe es in der Kirche um eine neue Phase der Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils, für die es Geduld und Beharrlichkeit braucht, die aber eine echte Chance bietet, Synodalität so zu entfalten, dass sie nicht in der innerkirchlichen Selbstreflexion verbleibt, sondern die Kirche befähigt, ihren Auftrag für die Welt und in der Welt zu erfüllen.

In unserer Diskussion haben wir diese Aspekte aufgegriffen und vertieft. Gerade die Aspekte, dass Synodalität ein integratives Modell zur Bearbeitung von Konflikten sein kann und dass diese Perspektive über die Grenzen der Kirche hinausweist, wurden dabei als Impulse aufgenommen. Deutlich wurde im Gespräch aber auch, dass eine solche synodale Kirche nur als eine Kirche der bewusst und angstfrei wahrgenommenen Vielfalt in Einheit möglich ist. Hier brauchen die Ortskirchen und die intermediären kirchlichen Strukturen wie etwa die Bischofskonferenzen Handlungsspielräume, um nach konkreten Problemlösungen zu suchen.

Ziel unserer weiteren Befassung war es dementsprechend, ausgehend vom Instrumentum laboris dessen Grundfrage zu reflektieren, wie „die Identität des synodalen Volkes Gottes (…) konkrete Gestalt annehmen“ kann (vgl. Instrumentum laboris, Einleitung). Mit Blick auf die eigene Situation ging es uns darum, Themenschwerpunkte zu identifizieren, die sowohl für die Vollversammlung der Synode als auch für den Synodalen Weg in Deutschland von Bedeutung sind. Teilhabe, Transparenz, Offenheit, Rechenschaft, Einheit in Verschiedenheit, Inkulturation und Hinwendung zu den „Rändern“ unserer Gesellschaft sind in dieser Perspektive wichtige Stichworte für die Beratungen dieser Synode.


11.    Synodaler Weg: Kommissionen des Synodalen Ausschusses

In der Vollversammlung haben wir über die aktuelle Arbeit des Synodalen Ausschusses gesprochen. Der Ausschuss hat in seiner zweiten Sitzung, die am 14. und 15. Juni 2024 in Mainz stattgefunden hat, drei Kommissionen eingesetzt. In der Vollversammlung haben wir uns über den Sachstand der Arbeit der Kommissionen ausgetauscht. Die Kommission I befasst sich mit Synodalität als Strukturprinzip der Kirche und Ordnungen des Synodalen Rates; die Kommission II arbeitet an einer Evaluation und einem Monitoring; die Kommission III beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der Initiativen des Synodalen Weges. Hinweise zum Synodalen Ausschuss und zur Zusammensetzung der Kommissionen finden Sie auf der Internetseite des Synodalen Weges unter www.synodalerweg.de.

Ebenso wurde über den Sachstand der durch die Gemeinsame Konferenz von Deutscher Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) eingesetzten Arbeitsgruppen berichtet. Diese bearbeiten die Arbeitsaufträge aus den von der Synodalversammlung beschlossenen Texten, die der Bischofskonferenz und dem ZdK gemeinsam zugewiesen worden sind.


12.    Synodale Prozesse der katholischen Kirche aus ökumenischer Sicht

Neben Fragen der Weltsynode und des Synodalen Weges der Kirche in Deutschland hat sich die Vollversammlung auch mit dem Themenfeld „Synodalität und Ökumene“ befasst. Die Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz hat dazu einen Bericht vorgelegt. In den vergangenen Jahren hat sie intensiv die synodalen Prozesse in der katholischen Kirche aus ökumenischer Perspektive in den Blick genommen. Im Gespräch mit Vertretern aus der Ökumene hat sie sich mit den Fragen beschäftigt, wie Synodalität in anderen Kirchen und Gemeinschaften, insbesondere der Orthodoxie und der reformatorischen Tradition, verstanden und gelebt wird, und wie dort unsere synodalen Prozesse wahrgenommen werden. Auch waren alle Mitgliedsorganisationen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) eingeladen, schriftlich über ihre synodalen Strukturen und Erfahrungen zu berichten. Die Auswertung dieser Initiative ist auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht www.dbk.de/themen/bischofssynode-synodale-kirche-2021-2023.

Insgesamt zeigt sich, dass es in allen christlichen Kirchen synodale Formen der Kirchenleitung auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene gibt. So entsteht ein vielfältiges Panorama an unterschiedlichen Entwicklungen und Erfahrungen mit Synodalität. Für die Entfaltung einer spezifischen Synodalität sind die Ursprungserfahrungen der jeweiligen Kirchen und Gemeinschaften ausschlaggebend. Daher sind synodale Strukturen auch nicht einfach übertragbar. Das schmälert nicht die Bedeutung des ökumenischen Gespräches über die je spezifischen Ausprägungen von Synodalität, um einander besser zu verstehen und voneinander zu lernen. In der Stärkung synodaler Strukturen in der katholischen Kirche und zwischen den Kirchen sieht die Deutsche Bischofskonferenz ein bedeutendes ökumenisches Potenzial. Sie wird auch unter dieser Perspektive die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachten und begleiten.
 

13.    Aufklärung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche

Das Themenfeld Aufklärung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen in der katholischen Kirche hat bei uns – wie auf jeder Vollversammlung – eine hohe Priorität. Ich möchte noch einmal klar betonen: Wir sind es den Betroffenen von sexueller Gewalt schuldig. Wichtig ist zu wissen, dass wir uns nicht nur auf den beiden Vollversammlungen im Jahr mit dem Thema befassen, sondern auch in jeder Sitzung des fünfmal im Jahr tagenden Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz, dem die 27 Diözesanbischöfe angehören. Gerade im Ständigen Rat fallen immer wieder wichtige Entscheidungen, die uns helfen, das Thema voranzubringen. Auf dieser Vollversammlung haben wir uns mit verschiedenen Aspekten befasst:

Wiederberufung der Mitglieder der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen

Die Vollversammlung habe ich informiert, dass ich die amtierenden zehn Mitglieder der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) für eine weitere vierjährige Amtszeit ab dem 1. Januar 2025 berufen konnte. Wir sind den Mitgliedern der Kommission dankbar, dass sie einer Wiederberufung für weitere vier Jahre zugestimmt haben. Mit ihrer hohen Kompetenz und Sachlichkeit trägt die Kommission in hohem Maße dazu bei, dass das Verfahren für Betroffene einen niedrigschwelligen Weg zur Anerkennung bietet. Die UKA hat ihre Tätigkeit bekanntermaßen zum 1. Januar 2021 aufgenommen. Jährlich werden Sie über die Arbeit in einer Pressekonferenz informiert, zu der die UKA eigens einlädt. Die Mitglieder wurden durch ein mehrheitlich nichtkirchliches Fachgremium ausgewählt. Sie stehen in keinem Anstellungsvertragsverhältnis mit der katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig.

Die amtierenden und wiederberufenen Mitglieder der UKA sind als Vorsitzende Margarete Reske (Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln a. D.), als stellvertretender Vorsitzender Prof. Dr. Ernst Hauck (Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D.) sowie Linda Beeking (Dipl.-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin), Iris Borrée (Rechtsanwältin), Dr. Brigitte Bosse (Ärztliche Psychotherapeutin; Leiterin des Trauma Instituts Mainz), Kerstin Guse-Manke (Richterin am Amtsgericht Berlin-Tiergarten), Peter Lehndorfer (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut), Dr. med. Harald Schickedanz, (Facharzt für Innere Medizin und für Psychotherapeutische Medizin), Albrecht Stadler (Dipl.-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut) und Ulrich Weber (Rechtsanwalt).

Ich möchte jetzt nicht das ganze Verfahren erläutern, das kennen Sie. Es versteht sich als „atmendes System“, das auch auf aktuelle Rechtsprechung reagiert. Die Gesamtsumme aller Entscheidungen der UKA beläuft sich seit dem Start am 1. Januar 2021 auf insgesamt 56.982.000 Euro (Stand 31. Dezember 2023). Mit Betroffenen bin ich im Gespräch, denn ich weiß um die Unzufriedenheit mit einigen Entscheidungen der UKA. Die Leistungen werden das Leid der Betroffenen nie gutmachen können. Jegliche Begründung wird unzureichend sein. Die UKA orientiert sich an gerichtlichen Schmerzensgeldern. Zudem haben wir mit einer Widerspruchsmöglichkeit nachgebessert. Und Sie wissen, dass uns bei der Einrichtung des Systems Unabhängigkeit besonders wichtig war. Aber es bleibt die gefühlte Abhängigkeit der Betroffenen von einem Gremium, das sie persönlich nicht kennen. Das ist der Preis der Niederschwelligkeit. Jeder hat die Möglichkeit, zivilrechtlich zu klagen, aber viele wollen das nicht. Denen wollen wir in dem UKA-System entgegenkommen. Deshalb werden wir an diesem System auch weiterhin festhalten, zumal es in keiner anderen Institution in Deutschland derzeit ein vergleichbares außergerichtliches System für solche freiwilligen Leistungen gibt.

Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen

Als katholische Kirche haben wir die bleibende Verantwortung, nachhaltige Strukturen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen zu gewährleisten. Mit dieser Zielsetzung hat die Deutsche Bischofskonferenz vor einem Jahr die Gründung eines Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen beschlossen, was mit einem ganzen Paket an strukturellen Veränderungen und vor allem Verbesserungen einherging, die nach und nach umgesetzt werden. In den vergangenen Jahren sind in allen (Erz-)Bistümern Verfahren, Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention umgesetzt worden. Der Sachverständigenrat soll mit einem verbindlichen Berichtswesen für die (Erz-)Bistümer ein Gesamtbild dieser Umsetzung ermöglichen. Zudem spricht der Sachverständigenrat Empfehlungen unter Einbeziehung der Expertise der diözesanen Praxis aus. Hierbei stehen die Qualitätssicherung, Standardisierung und Weiterentwicklung der bisherigen Verfahren, Maßnahmen und Prozesse im Mittelpunkt.

Die Auswahl von sieben Mitgliedern des Rates erfolgte durch eine interdisziplinär besetzte Auswahlkommission ohne kirchliche Beteiligung. Mitglieder der Auswahlkommission waren Katja Adler MdB (FDP), Andrea Fischer (Bundesgesundheitsministerin a. D.), Ursula Groden-Kranich (Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen), Ansgar Heveling  MdB (CDU) sowie Prof. Dr. Heinz Kindler (Deutsches Jugendinstitut). Auf Basis der Auswahlentscheidung der Kommission sind jetzt aus 35 Interessensbekundungen folgende sieben Kandidatinnen und Kandidaten berufen worden (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Dr. Ralf Bergner-Köther (Psychologischer Psychotherapeut, Sozialstiftung Bamberg/ Universität Bamberg, Projektleitung „Kein Täter Werden“)
  • Prof. Dr. Judith Haase (Dipl.-Sozialpädagogin, Professorin an der Katholischen Hochschule NRW für Soziale Arbeit)
  • Eva Kühne-Hörmann (Juristin, Staatsministerin a. D. im Hessischen Justizministerium)
  • Prof. Dr. Jörg Maywald (Psychologe, Soziologe, Pädagoge, Honorarprofessor für Kinderrechte und Kinderschutz an der Fachhochschule Potsdam)
  • Prof. DDr. Jochen Sautermeister (Moraltheologe, Professor für Moraltheologie an der Universität Bonn)
  • Prof. Dr. Birgit Wagner (Soziale Arbeit, Professorin für Klinische Psychologie und Verhaltenstherapie an der Medical School Berlin)
  • Dr. Johanna Michaela Weber (Politologin, Betriebswirtschaftlerin, Projektmanagerin, UN Entminungsorganisation, Goma, DRK).

Wir danken der Auswahlkommission für ihr Engagement und ihre Entscheidungen. Die berufenen Mitglieder des Sachverständigenrates zeichnen sich durch vielfältige Expertisen zum Thema Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen und unterschiedliche Disziplinen aus. Mit ihren jeweiligen Perspektiven stärken sie die Kompetenz des Sachverständigenrates für seine Aufgaben. Darüber hinaus hat für die Mitarbeit im Sachverständigenrat der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz folgende Mitglieder benannt:

  • Claudia Schmidt (Gesundheits- und Krankenpflegerin, Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz)
  • Patrick Bauer (Gefängnisseelsorger, Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz).

Die Mitarbeit des Betroffenenbeirates bei der Deutschen Bischofskonferenz in diesem Sachverständigenrat schafft eine weitere Ebene der Betroffenenbeteiligung. Es ist unverzichtbar, die Betroffenenperspektive bei der Überprüfung und Weiterentwicklung der Strukturen durch die direkte Beteiligung einzubeziehen. Ausdrücklich möchte ich hervorheben, dass wir Bischöfe die vielfältige Arbeit der Betroffenenvertreter würdigen und dafür dankbar sind. Der Sachverständigenrat wird durch ein Gremienbüro unterstützt.

Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz

Bei der Neustrukturierung des Themenfeldes „Sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen“ kommt dem Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz neben dem Sachverständigenrat eine zentrale Rolle zu. Der Betroffenenbeirat ist – das haben die zurückliegenden Jahre seiner Arbeit gezeigt – unverzichtbar, um das komplexe und schmerzvolle Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs mit all seinen Facetten zu erfassen.

Die Auswahl der fünf neuen Mitglieder bei der laufenden Neuberufung des Betroffenenbeirates erfolgt durch eine interdisziplinär besetzte Auswahlkommission ohne kirchliche Beteiligung. Bianca Biwer (Weißer Ring e. V.), Ursula Enders (Zartbitter e. V.), Prof. Dr. Astrid Lampe (Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie), Denise Loop MdB und Malte Täubrich (Dissens – Institut für Bildung und Forschung e. V.) gilt unser Dank für ihr Engagement in der Auswahlkommission. Wir freuen uns, dass die Kommission mit ihrer Expertise die Auswahl der neuen Mitglieder mit großer Kompetenz und Erfahrung vornimmt, sodass zeitnah die Neuberufung des Gremiums erfolgen und der Betroffenenbeirat seine Arbeit in neuer Besetzung fortsetzen kann. Seit vielen Jahren engagieren sich die Mitglieder des Betroffenenbeirates ehrenamtlich mit großem persönlichem Einsatz. Sie bringen dabei ihre Erfahrungen und spezifisches Fachwissen ein, die entscheidend dazu beitragen, das Thema differenziert zu bearbeiten. Ohne den unermüdlichen Einsatz von Betroffenen wären eine umfassende Aufarbeitung und Fortschritt nicht möglich.


14.    Erklärung zur Polizeiseelsorge

Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich zuletzt mit mehreren Feldern der sogenannten kategorialen Seelsorge befasst. Anfang kommenden Jahres wird eine Erklärung der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz Mitsorgend bei den Menschen sein. Erklärung zur Altenpflegepastoral erscheinen, im November dieses Jahres äußern wir uns – ich hatte es unter dem Punkt zum Heiligen Jahr 2025 kurz ausgeführt – zu Fragen des Pilgerns und Wallfahrens. Diese kategoriale Seelsorge ist wichtig und lenkt den Blick auf spezielle Gruppen, so auch Berufsgruppen.

Deshalb haben wir uns in der Vollversammlung diesmal mit Fragen der Polizeiseelsorge befasst und dabei ein Dokument mit dem Titel unabhängig – vertraulich – professionell: Seelsorge in der Lebenswelt der Polizei – Positionspapier zur Polizeiseelsorge beraten. Der Text versteht sich als eine Konkretisierung des grundlegenden Seelsorgepapiers der Deutschen Bischofskonferenz In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche (2022) für das spezielle Feld der Polizeiseelsorge. Es kann dazu dienen, die kirchliche Positionierung in die Polizei hinein deutlich zu machen. Das Positionspapier antwortet aber auch auf Anfragen aus polizeilichen und staatlichen Gremien und Organen, insbesondere von Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten, wie auch vonseiten der Innenministerien. Es enthält neben einer historischen Einordnung der Polizeiseelsorge seit der Weimarer Republik die theologische Begründung der Polizeiseelsorge und eine Beschreibung der verlässlichen Partnerschaft zwischen Polizeiseelsorge und Polizei und deren Bedeutung heute. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Polizeiseelsorge, die unterschiedlichen Formen der Einsatzbegleitung sowie das Thema Berufsethik beleuchtet. Der von der Polizeiseelsorge durchgeführte berufsethische Unterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Demokratieverständnisses der jungen Polizistinnen und Polizisten.

Das Dokument zur Polizeiseelsorge wird als Erklärung der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz in den nächsten Monaten erscheinen. Grundlage für das jetzige Dokument ist ein Text zum Selbstverständnis, das Vertreter aus der Bundesarbeitsgemeinschaft der katholischen Polizeiseelsorge vorgelegt hatten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorger in den Länderpolizeien und in der Bundespolizei. Weihbischof Wolfgang Bischof (München und Freising) ist als der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für die Polizeiseelsorge im Bund und in den Ländern zugleich der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft.
 

15.    Erklärung zur Bedeutung der katholischen Theologie

Seit Längerem befasst sich die Kommission für Wissenschaft und Kultur der Deutschen Bischofskonferenz mithilfe eines Konsultationsprozesses mit der Zukunft der katholischen Theologie in Deutschland. Es geht darum, eine starke Präsenz der katholischen Theologie im Wissenschaftsbereich und insbesondere an den staatlichen Universitäten zu sichern. Bereits am 6. Juni 2024 hat die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz die Erklärung Theologie in der Gesellschaft als ersten, inhaltlich orientierten Beitrag der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht. Jetzt hat in der Vollversammlung der Vorsitzende der Kommission für Wissenschaft und Kultur, Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln), eine Erklärung der deutschen Bischöfe zur Bedeutung der Theologie als eigenen wissenschaftspolitischen und  organisatorischen Beitrag der deutschen Bischöfe und zur Unterstützung der theologischen Studieneinrichtungen bei der Standortentwicklung und Schwerpunktsetzung vorgestellt. Zu einem Zeitpunkt, an dem theologische Studieneinrichtungen verschiedentlich mit Anfragen zur Schwerpunktbildung und zu Reduktionsprozessen konfrontiert sind, ist die Erklärung als eine Stellungnahme der zuständigen kirchlichen Autorität an die zuständigen staatlichen Stellen (Rektorat, Universitätsleitung, Wissenschaftsministerium) gedacht.

Zur Genese möchte ich daran erinnern: Gemeinsam mit dem Katholisch-Theologischen Fakultätentag hat die Kommission den Konsultationsprozess zur Zukunft der katholischen Theologie in Deutschland beschlossen. Ziel des Prozesses ist es – in Wahrnehmung der rückläufigen Studierendenzahlen, der weiteren Abbruchbewegungen und rechtlichen Rahmenbedingungen –, die Konsequenzen und derzeitigen Herausforderungen für die katholische Theologie zu beschreiben und gemeinsam Kriterien einer sprachfähigen Theologie im 21. Jahrhundert als Impulse der Standortentwicklung zu erarbeiten.

Inhaltlich geht es in der Erklärung um aktuelle Herausforderungen der akademischen Theologie und deren Bedeutung für Wissenschaft, Gesellschaft und Kirche. Die Erklärung basiert auf dem komplementären Ansatz der Deutschen Bischofskonferenz von theologischen Studieneinrichtungen in staatlicher und kirchlicher Trägerschaft und bekräftigt das Verständnis von Papst Franziskus von einer Theologie als kulturelles Laboratorium, die als bekenntnisgebundene Wissenschaft inter- und transdisziplinär aufgestellt in die Gesellschaft und Kirche hineinwirkt. Der Text formuliert die Erwartung an das Selbstverständnis der katholischen Theologie, in alle benannten Bereiche hineinzuwirken und einen Beitrag zur Werte- und Handlungsorientierung zu leisten. Neben Fragen zur Erteilung des Nihil obstat wird auch der Religionsunterricht in der Schule als wichtiger Ort der Glaubenskommunikation in die Gesellschaft hinein thematisiert. Im Text haben wir auch einige Aufgaben benannt, die wir Bischöfe gemeinsam mit dem römischen Dikasterium für die Kultur und die Bildung angehen wollen. Hier sind wir in einem guten Austausch.

Ich bin dankbar, dass wir diesen Text jetzt verabschieden konnten, der als Gesamt in den nächsten 14 Tagen veröffentlicht wird. Wir sind uns des Rückgangs der Studierendenzahlen ebenso bewusst wie der zahlreichen Studieneinrichtungen, die mit dieser Entwicklung umgehen müssen. Mit der Erklärung möchten wir einen Beitrag leisten, die Bedeutung der Theologie als Wissenschaft und als Studienfach in Erinnerung zu halten und zu stärken. Denn auch in einer Kirche der Umbrüche ist die Theologie in Zukunft unverzichtbar.


16.    Personalia

  • Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ (Hildesheim) wird Vorsitzender der Bischöflichen Arbeitsgruppe Europa der Deutschen Bischofskonferenz. Außerdem wird er Delegierter für die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE).
  • Weihbischof Paul Reder (Würzburg) wird Mitglied der Kommission für Wissenschaft und Kultur der Deutschen Bischofskonferenz.