| Pressemeldung | Nr. 005

Wechsel am Institut für Staatskirchenrecht in Bonn

„Wir haben ein ausgewogenes und bewährtes Verhältnis von Staat und Kirche“

Staat und Kirche sollen in Unabhängigkeit und Autonomie partnerschaftlich zusammenwirken. Diese Auffassung hat heute der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, in Bonn anlässlich des Leitungswechsels im Institut für Staatskirchenrecht des Verbandes der Diözesen Deutschlands vertreten: „Wir haben ein ausgewogenes und bewährtes Verhältnis von Staat und Kirche in der Bundesrepublik. Die Trennung von Religion und Politik gehört zu den wichtigen Errungenschaften der modernen Entwicklung. Sie ist eine zentrale Bedingung, dass das Leben und Zusammenleben in einer freien Gesellschaft gelingen.“ Zollitsch würdigte die im Grundgesetz garantierte Freiheit des Glaubens und des Gewissens. Gleichzeitig erteilte er Forderungen in einigen politischen Parteien nach einer stärkeren Beziehungslosigkeit von Staat und Kirche eine Absage. Gerade deshalb sei es notwendig, ein neues Bewusstsein für das bewährte Verhältnis von Staat und Kirche zu schaffen.

Zollitsch erinnerte an ein erhöhtes öffentliches Interesse für Religion. „Der neue religiöse Pluralismus in unserem Land hat seine Korrespondenz in vielen freien, sozusagen maßgeschneiderten Formen religiöser Orientierung. Die vermehrte Aufmerksamkeit gegenüber der religiösen Welt ist für die Kirchen kein Selbstläufer.“ Im Feld von Religion und Glauben habe es die Kirche als Institution angesichts der gesellschaftlichen Individualisierungsschübe nicht leicht. Zollitsch betonte, dass die grundgesetzliche Ordnung von Staat und Religion sich nicht nur bewährt habe, sondern auch weiterhin bewahrenswert bleibe.

Zurückhaltend betrachtete der Erzbischof Entwicklungen im europäischen Raum: „Mutiert das Grundrecht der Religionsfreiheit europarechtlich etwa dazu, die unterschiedlichen mitgliedsstaatlichen Ordnungen von Staat und Religion zu planieren? Wird weiterhin nicht hinreichend klar erkannt, dass die Gewährleistung religionsgemeinschaftlicher Selbstbestimmung nicht allein auf der Summe der Einzelgrundrechte beruht? Es wird eine große Herausforderung bleiben … die an sich erfreuliche primärrechtliche Absicherung im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit Leben zu erfüllen, um eine Perforation des deutschen Staatskirchenrechts durch europäische Nadelstiche zu verhindern“, so Zollitsch.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz würdigte den scheidenden Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht, Prof. Dr. Wolfgang Rüfner, der mit dem Institut an der guten Austarierung des Verhältnisses von Kirche und Staat erfolgreich mitgewirkt habe. Als Nachfolger führte Erzbischof Zollitsch den Juristen Prof. Dr. Ansgar Hense in das Amt ein. Es gelte wichtige Fragen zu behandeln, die den Sonntagsschutz ebenso betreffen wie Fragen zu Staatsleistungen oder den vielfältigen Aspekten des kirchlichen Arbeitsrechts.

Ansgar Hense, geboren in Geseke, studierte Rechtswissenschaft in Mainz, Bayreuth und Freiburg i. Br. Nach den juristischen Staatsexamina promovierte er in einem staatskirchenrechtlichen Thema an der Universität Freiburg. Von 1996 bis 2003 war er wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der TU Dresden und habilitierte sich dort 2004. Seit mehreren Jahren ist Hense bereits am Institut für Staatskirchenrecht tätig. Das Institut wurde 1970 von den deutschen Bischöfen gegründet und wird seit 1975 vom Verband der Diözesen Deutschlands getragen.

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