| Aktuelle Meldung | Nr. 022

Verfahren zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids wird weiterentwickelt

Unabhängige Arbeitsgruppe stellt Vorschläge vor

Nach der Veröffentlichung der MHG-Studie am 25. September 2018 in Fulda haben die deutschen Bischöfe unter anderem beschlossen, das Verfahren zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids aufgrund der Studie sowie der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre fortzuentwickeln. Diese hat am 27. Mai 2019 mit einem Workshop in Bonn begonnen, an dem 28 fachkundige Personen aus Kirche und Gesellschaft teilnahmen. Dazu gehörten Betroffene, Experten aus Wissenschaft, Beratung sowie staatlichen und kirchlichen Stellen.

Auf Grundlage dieses Workshops wurde eine unabhängige Arbeitsgruppe beauftragt, einen Vorschlag für die Überarbeitung des bisherigen Verfahrens zu erstellen. Zur Arbeitsgruppe gehörten Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth), Dr. Bettina Janssen (Mediatorin und Rechtsanwältin), Roswitha Müller-Piepenkötter (NRW-Justizministerin a. D., Bundesvorsitzende a. D. des Weißen Rings) und Matthias Katsch (Betroffenenorganisation Eckiger Tisch e. V.). Die Vorschläge der Arbeitsgruppe wurden mit dem Personenkreis vom ersten Workshop am 6. September 2019 diskutiert und anschließend nochmals überarbeitet. Heute (Dienstag, 24. September 2019) stellt die unabhängige Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vor. Wir dokumentieren die Vorschläge.

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