| Pressemeldung | Nr. 151

Überarbeitung der Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und Rahmenordnung Prävention abgeschlossen

„Präzisierung und Erleichterung für die Praxis“

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat auf seiner jüngsten Sitzung die „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sowie die „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ verabschiedet. Sie sind überarbeitete Fortschreibungen der bisherigen Regelungen, die 2010 ad experimentum für drei Jahre in Kraft gesetzt worden waren.

„Mit der Überarbeitung kommen die deutschen Bischöfe ihrer Verantwortung und Achtsamkeit nach, die sie Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen schulden“, erklärt Bischof Dr. Stephan Ackermann, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen. „Durch die Überarbeitung konnten die Dokumente präzisiert werden, was deren Handhabung in der Praxis erleichtert. Beide Dokumente berücksichtigen die in den zurückliegenden drei Jahren gesammelten Erfahrungen sowie Empfehlungen von inner- und außerkirchlichen Experten“, so Bischof Ackermann. In fünf Jahren werden Leitlinien und Rahmenordnung erneut einer Überprüfung unterzogen.

Die Fortschreibung der Leitlinien hat unter anderem folgende Änderungen zur Folge:

  • Bisher bezogen sich die Leitlinien lediglich auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen. Der Anwendungsbereich wurde nun um die Personengruppe der erwachsenen Schutzbefohlenen erweitert, da diese aufgrund ihrer Lebenssituation auch stärker gefährdet sind, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden. Dazu gehören zum Beispiel Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Psychiatrie oder der Pflege.
  • Die Regelungen für die Rückkehr eines als Täter straffällig gewordenen Klerikers in den seelsorglichen Dienst wurden enger gefasst: Danach ist die Rückkehr eines Klerikers in den Seelsorgedienst völlig auszuschließen, wenn dieser Dienst eine Gefahr für Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene darstellt oder aber ein Ärgernis hervorruft. Ob ein Ärgernis vorliegt, muss durch eine differenzierte Einzelfallprüfung geklärt werden, bei der die Schwere der Verfehlung und das Persönlichkeitsbild des Klerikers genauso Berücksichtigung finden müssen wie die Frage nach dem Vertrauen in eine glaubwürdige künftige Ausübung des Seelsorgedienstes.
  • Die Berücksichtigung sowohl des weltlichen als auch des kirchlichen Rechts wurde in den Leitlinien nochmals klargestellt. Im Sinne einer besseren praktischen Handhabung wurde auf die jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften Bezug genommen. Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst unterliegen sowohl dem weltlichen als auch dem kirchlichen Recht. So werden beispielsweise tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat nicht nur an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Nach dem Kirchenrecht hat der zuständige Bischof gegen den betreffenden Kleriker auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung einzuleiten, wenn Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.
  • Die bisherigen Regelungen zum Thema Prävention wurden aus systematischen Gründen überwiegend in die Rahmenordnung Prävention überführt.


Die Fortschreibung der Rahmenordnung Prävention hat unter anderem folgende Änderungen zur Folge:

  • Um den Schutz der erwachsenen Schutzbefohlenen zu konkretisieren und zu stärken, enthält die Rahmenordnung nicht nur – wie bisher – einen Verweis auf diese Personengruppe, sondern bezieht sie ausdrücklich und konsequent mit ein.
  • Die Rahmenordnung verwendet weiterhin den Begriff „sexualisierte Gewalt“, der in der Praxis der Präventionsarbeit der gängige ist. In den Leitlinien, die überwiegend juristisch geprägt sind, wird weiterhin der strafrechtliche Begriff „sexueller Missbrauch“ verwendet.
  • Als wichtiges Ziel der Präventionsarbeit wird die Entwicklung einer neuen Kultur des achtsamen Miteinanders formuliert. Zu diesem Zweck sollen transparente und überprüfbare Strukturen und Prozesse zur Evaluation der präventiven Maßnahmen geschaffen werden. Auch die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kindern, Jugendlichen und Eltern wurde als wichtiges Element der Präventionsarbeit verdeutlicht.
  • Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis erfolgte eine ausdrücklichere Differenzierung zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der einen Seite sowie ehrenamtlich Tätigen auf der anderen Seite.
  • Unter der Überschrift „Institutionelles Schutzkonzept“ wurden die vorgegebenen Maßnahmen zur Prävention präzisiert. Die von katholischen Institutionen zu entwickelnden Schutzkonzepte müssen beispielsweise festlegen, dass die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit und auch in weiterführenden Mitarbeitergesprächen thematisiert wird und dass sie in der Aus- und Fortbildung Pflichtthema ist. Außerdem müssen als Teil des Schutzkonzepts ein Verhaltenskodex entwickelt und Beschwerdewege beschrieben werden. Nachdrücklich wird eine „nachhaltige Aufarbeitung“ verordnet, wenn ein Vorfall aufgetreten ist. Bestimmungen zum „Qualitätsmanagement“ konkretisieren die Verantwortung der Träger für die Umsetzung von Präventionskonzepten.
  • Der Aufgabenbereich der diözesanen Präventionsbeauftragten wurde aufgrund der in den Diözesen vorliegenden Erfahrungen erweitert.

„Die bisher schon wirksam angewendeten Leitlinien und der intensive Prozess der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfahren durch die Fortschreibung noch einmal deutliche Verbesserungen und Ausweitungen in unserem Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Die überarbeiteten Dokumente, die weit über den katholischen Raum hinaus Anerkennung erfahren, zeigen, dass die katholische Kirche sich für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in ihren Institutionen verantwortlich weiß. Kirche will ein sicherer Lern- und Lebensraum sein“, erklärt Bischof Ackermann. „Uns Bischöfen liegt daran, dass die aktualisierten Dokumente nun möglichst zügig in die Praxis umgesetzt werden. Den diözesanen Präventionsbeauftragten bin ich dankbar, dass sie bei ihrem Jahrestreffen vor wenigen Tagen in Freiburg bereits die aus der Rahmenordnung Prävention resultierenden Fragestellungen und Ansätze für die praktische Präventionsarbeit erörtert und sich über das weitere Vorgehen verständigt haben“, so Bischof Ackermann.


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