| Pressemeldung | Nr. 066

Ständiger Rat diskutiert öffentliche Debatte um pastorale Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und Eucharistie

Der Ständige Rat hat sich bei seiner heutigen (23. April 2018) Sitzung in Würzburg mit der seit einigen Tagen öffentlich geführten Debatte um die pastorale Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie im Einzelfall befasst.

In der Aussprache wurden nochmals Argumente ausgetauscht, die zuletzt bei der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Ingolstadt und in einem Brief von sieben Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz an die zuständigen Einrichtungen in der Römischen Kurie eine Rolle gespielt haben.

Die Frühjahrs-Vollversammlung hatte den Text beschlossen. Wie üblich konnten die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz Änderungsvorschläge („Modi“) einreichen. Diese wurden in das Dokument eingearbeitet. Dessen finale Fassung wurde gemäß Beschlussfassung der Vollversammlung von den Vorsitzenden der Glaubenskommission und der Ökumenekommission sowie dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz festgestellt. Kardinal Reinhard Marx wird die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz und die zuständigen Einrichtungen in der Römischen Kurie informieren.

Der Ständige Rat begrüßt die Möglichkeit zu einem vertiefenden und klärenden Gespräch in Rom. An diesem werden nach jetzigem Stand auf Einladung der Kongregation für die Glaubenslehre neben dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auch der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, und der Bischof von Münster, Bischof Dr. Felix Genn, teilnehmen. Ziel des Gesprächs aus Sicht des Ständigen Rates ist es, die pastoralen Aspekte und den rechtlichen Kontext auch aus weltkirchlicher Sicht zu erörtern und abzuwägen.

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