| Pressemeldung | Nr. 014

Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz

Beratungen zu den Themen sexueller Missbrauch an Minderjährigen und spezifische Herausforderungen für die Kirche fortgesetzt

Der Ständige Rat hat sich auf seiner Sitzung (29./30. Januar 2019) in Kontinuität zu den Beratungen der Bischofskonferenz im September und November 2018 mit dem weiteren Umgang mit den Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) befasst.

Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen Bischofskonferenz, hat dem Ständigen Rat über die Arbeit an den in Fulda benannten und zuletzt in Würzburg beschlossenen fünf Teilprojekten, die bei der Herbst-Vollversammlung aufgrund der Ergebnisse der MHG-Studie beschlossen wurden, berichtet. Insbesondere wird Bischof Dr. Ackermann in der nächsten Zeit das Gespräch mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, suchen und gemeinsam mit ihm über die Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sowie zur Überprüfung des Verfahrens für Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids beraten.

Breiten Raum der Beratungen in Würzburg nahmen die in der Erklärung der Herbst-Vollversammlung 2018 genannten spezifischen Herausforderungen ein, die sich für die Kirche ergeben. Diese werden in Themenfelder eingeteilt, für die Arbeitsgruppen gebildet werden, auch unter Mitwirkung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Verantwortlich dafür sind im Themenfeld Glaube und Pastoral mit den Fragen nach der priesterlichen Lebensform, Macht und Partizipation sowie der Sexualmoral Bischof Dr. Franz-Josef Bode, Bischof Dr. Felix Genn und Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann. Im kirchlichen Recht (Leitung: Erzbischof Dr. Ludwig Schick) müssen die kirchliche Strafgerichtsbarkeit, das Prozessrecht und die Verwaltungsgerichtsbarkeit berücksichtigt werden. Außerdem sind Fragen der kirchlichen Verwaltung zu klären, zu denen Verwaltungsstrukturen, die Finanzverfassung und das Personalwesen gehören. Der Ständige Rat hat für dieses Projekt einen Steuerungskreis beschlossen, dessen Mitglieder demnächst berufen werden und dem ebenfalls Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und weitere Personen angehören sollen.

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