| Aktuelle Meldung | Nr. 006
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zum Besonderen Kirchgeld bzw. zur Berechnung der Kirchensteuer in glaubensverschiedener Ehe
Zum heutigen (6. April 2017) Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur Heranziehung zum Besonderen Kirchgeld bzw. zur Berechnung der Kirchensteuer in glaubensverschiedener Ehe auf Grundlage des gemeinsamen Einkommens im Fall der Zusammenveranlagung von Eheleuten erklärt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp:
„Die Entscheidungen des Gerichtshofes entsprechen unserer rechtlichen Bewertung. Diese kann sich auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stützen.
Jedes Kirchenmitglied soll entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Kirche beitragen. Dieser Grundsatz, dem das besondere Kirchgeld Rechnung trägt, ist durch die heutigen Entscheidungen bestätigt worden.“