| Pressemeldung

Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann

zur Diskussion über die Abtreibungspille (Mifepriston, RU 486)

Seit einigen Wochen wird in der öffentlichen Meinung erneut die klinische Erprobung und amtliche Zulassung eines Präparates für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland gefordert, das den Schwangerschaftsabbruch auf medikamentösem Weg herbeiführt und so eine Alternative zum chirurgischen Abbruch darstelle. Auch wenn dieses Medikament nicht von Anfang an zum Schwangerschaftsabbruch geschaffen wurde und möglicherweise auch einige positive therapeutische Anwendungen bietet, so ist es ein klar definiertes Abtreibungsmittel.

Dieser medikamentöse Schwangerschaftsabbruch blockiert durch Mifepriston (RU 486) die Wirkung des natürlichen, schwangerschaftserhaltenden Hormons Progesteron und stößt mit Hilfe von Prostaglandin die befruchtete Eizelle ab, nicht unähnlich wie bei einer spontan erfolgenden Fehlgeburt, die jetzt jedoch bewußt gewollt und künstlich eingeleitet wird.

Es macht betroffen, daß in der gegenwärtigen Diskussion die ethische Bewertung der Tötung ungeborenen Lebens weitgehend außer acht gelassen wird. Stattdessen wird das Präparat unter dem Gesichtspunkt des Anspruchs der Frau auf die „leichtere“ und „schonendste“ Methode des Schwangerschaftsabbruchs und im Namen eines ohnehin unaufhaltsamen wissenschaftlich-medizinischen Fortschritts gefordert. Leider beteiligen sich daran auch Politikerinnen und Politiker, die bisher für einen Schutz des ungeborenen Kindes eingetreten sind.

Für das von der katholischen Kirche vertretene Ethos, das freilich auch in den Grundaussagen unserer Verfassung und in einer wirklich humanen Moral zu finden ist, besteht kein Zweifel, daß ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich ebenso verboten ist wie ein chirurgischer. Mehr oder weniger reflektierte Aussagen, es handle sich dabei um die einfachere, risikofreiere und angenehmere Methode verschleiern die elementare Tatsache, daß es sich hier um die Tötung ungeborenen Lebens handelt.

Durch Abtreibungsmittel dieser Art erhält zwar der Schwangerschaftsabbruch keine andere Qualität, aber doch eine neue Dimension: Die Tötung des ungeborenen menschlichen Lebens wird verharmlost und zum Teil bagatellisiert; einzelne Personen erhalten eine fast ausschließliche Verfügungsgewalt über menschliches Leben; dieses kann privat – auch noch gedeckt durch das ärztliche Berufsgeheimnis und unter Datenschutz – so beseitigt werden, daß die Rechtsgemeinschaft nicht einmal Notiz davon nimmt. Das ungeborene Kind ist so ohne den geringsten rechtlichen Schutz, während ihm unsere Verfassung das Recht zum Leben als höchstes Gut zuerkennt. Zwar gelten heute z. B. in Frankreich während der klinischen Erprobung restriktive Bedingungen für die Anwendung (beauftragte medizinische Zentren, medizinische Aufsicht, kontrollierter Vertrieb, gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit, Anwendung bis zum Ende der 5. Schwangerschaftswoche), jedoch besteht heute bereits die Erwartung, daß diese später gelockert werden und die Anwendungsform des Präparates sich ändert. Im übrigen können diese gesetzlichen Vorgaben nicht nur in Ländern mit einer weniger entwickelten medizinischen Infrastruktur illegal umgangen werden. Ein unsachgemäßer Fehlgebrauch läßt sich zusätzlich nicht ausschließen.

Das neue Präparat ist keineswegs frauenfreundlich, wie von interessierter Seite aus immer wieder behauptet wird. Die Gefahr, daß auf eine schwangere Frau Druck ausgeübt wird, ein ungeborenes Kind abzutreiben, – und mit Recht werden heute Einschüchterung und Nötigung der Frau beklagt –, wird angesichts der Vereinfachung und Verfeinerung der Methode zunehmen. Die Hemmschwelle zur Abtreibung wird dadurch gesenkt. Gleichzeitig wird die betroffene Frau völlig alleingelassen, da ihr die alleinige Verantwortung aufgebürdet wird. Sie wird nicht selten ohne Beratung und Hilfe bleiben, wobei die psychischen Folgen dieser Form von Abtreibung gewiß nicht geringer sein werden als die jetzt schon bekannten. Die Abtreibungspille ist in Wirklichkeit keine Errungenschaft für die Frau.

Sollte dieses Präparat zugelassen werden, dann wird die bewußte Tötung ungeborenen Lebens zu einem üblichen Mittel der Geburtenregelung. Niemand hat das Recht, ohne Notwehr und aus eigenem Antrieb heraus Leben zu töten. Dies gilt gerade für das Kind, das ungeborene und das geborene, das in seiner Situation besonders schutzbedürftig ist. Es ist eine große Belastung für eine Gesellschaft und ihre letzten gemeinsamen ethischen Grundüberzeugungen, statt der notwendigen Rückbesinnung auf ihre Verantwortung und ihre Schutzpflicht gegenüber dem Leben in einer unerträglich verharmlosenden Form über die Perfektionierung der Tötung ungeborener Kinder nachzudenken und zu reden.

Menschliche Erkenntnisse und neue Erfindungen lassen sich im allgemeinen nicht verhindern. Aber die ethische Verantwortung lehrt unter bestimmten Voraussetzungen den Verzicht auf ihre Anwendung, gerade wenn es um die Gefährdung und Vernichtung von Leben geht. Im Blick auf die technischen Möglichkeiten der wissenschaftlichen Zivilisation ist diese Selbstbeschränkung der Macht des Menschen lebensnotwendig. Es ist schon ein Gemeinplatz geworden. Wir dürfen nicht alles, was wir können. Viele Menschen, Gruppierungen und Bewegungen setzen sich mit Recht für eine Selbstbeschränkung menschlichen Verfügenkönnens ein, gewähren aber in einer erstaunlichen gedanklichen und ethischen Inkonsequenz den notwendigen Schutz nicht dem Menschenwesen, das noch nicht das Licht der Welt erblickt hat. Wer hier dem technischen Fortschritt und den „Zwängen“ der Entwicklung nachgibt und zustimmt, ohne sich deren ethischer Zulässigkeit zu vergewissern, handelt – ob er es weiß oder nicht – verantwortungslos. Die Diskussion über die Zulassung der Abtreibungspille ist ein aufschlußreicher Test für den Stand unserer Sensibilität zugunsten des gefährdeten Lebens und unseres Umgangs mit ihm. Wer die Zulassung der Abtreibungspille fordert, begünstigt faktisch den zunehmenden Abbau des Lebensschutz-Bewußtseins und kündigt die Gemeinschaft ethischer Grundüberzeugungen auf, die auch in einem pluralistischen Gemeinwesen notwendig sind. In diesem Sinne offenbaren viele Stellungnahmen zur Abtreibungspille die wahren und ungeschminkten Mentalitäten. Um so wichtiger werden Gewissensbildung, Beratung und soziale Hilfen für jene Frauen, die bei ungewollter Schwangerschaft in tiefe Konflikte geraten. Eine begüterte und wohlhabende Gesellschaft darf es sich nicht leisten, in solchen Situationen die Tötung des ungeborenen Kindes als Ausweg anzubieten – nun noch „einfacher“, „leichter“, „risikofreier“, „angenehmer“ und „schonender“. Die Diskussion um RU 486 und ähnliche Präparate führt zum vollen Ernst der Debatte über die Abtreibung zurück.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz