| Pressemeldung | Nr. 212

Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein

Aufruf zur Mitarbeit

Als Konsequenz aus der im September 2018 veröffentlichten Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) richtet die Deutsche Bischofskonferenz einen Betroffenenbeirat ein. Damit soll die Einbindung von Betroffenen sexualisierter Gewalt weiter ausgebaut und institutionalisiert werden.

Für Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst wird es zukünftig die Möglichkeit geben, ihre Perspektiven und Positionen im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz einzubringen. Der Beirat orientiert sich an den Standards entsprechender Gremien des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Erzdiözese Köln. Er soll die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz in der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch begleiten und gemeinsam mit den zuständigen Gremien über Arbeiten in diesem Bereich beraten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sicht der Betroffenen bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verstärkt einbezogen wird.

Bis zum 7. Februar 2020 können Personen, die von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, ihr Interesse an der Mitarbeit mitteilen. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sind zur Mitarbeit eingeladen. Ausführliche Informationen sowie ein Formular zur Interessenbekundung sind auf der Themenseite Sexueller Missbrauch verfügbar.

Die Durchführung des Auswahlprozesses liegt in den Händen eines Gremiums, das sich aus unabhängigen Experten der Wissenschaft und der Politik, des Mitarbeiterstabs des UBSKM, Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Bischofs- und Ordensobernkonferenz zusammensetzt.

Der Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann, ist dankbar, dass der Betroffenenbeirat bald Gestalt annehmen und damit eine weitere Verpflichtung aus der MHG-Studie umgesetzt wird: „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns klar gezeigt, dass die Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch wirksam nur gemeinsam mit den Betroffenen gelingen kann. Ich bin zuversichtlich, dass der Betroffenenbeirat hierfür eine hilfreiche Einrichtung ist.“

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