Kirche von A-Z

Sakrament

Sakrament ist ein komplexer theologischer Reflexionsbegriff. Zunächst einmal geht es dabei um die grundlegenden Lebensvollzüge der Kirche: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Ehe, Weihe (Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe) und Krankensalbung. Dabei werden Sakramente als sichtbare Zeichen verstanden, die zugleich für eine Glaubenswirklichkeit stehen: Die Anwesenheit und heilende Nähe Gottes mitten im Leben der Menschen.

Lebensvollzüge der Kirche sind die Sakramente insbesondere deshalb, weil die Kirche selbst sich als sichtbares Zeichen der Anwesenheit Gottes unter den Menschen versteht, also selbst sakramentale Bedeutung hat, die in den einzelnen sakramentalen Feiern konkretisiert wird. Diese Sendung, Zeichen der Nähe Gottes unter den Menschen zu sein, hat die Kirche von Jesus Christus empfangen, der selbst das „Ursakrament“, das Zeichen ist, in dem die Christen die Sorge Gottes für die Menschen erkennen. In der Feier der Sakramente haben die Gläubigen also unmittelbar teil am Leben der Kirche aus Jesus Christus.


Sanctus

Im eucharistischen Hochgebet der Messe wird nach der Präfation von allen Mitfeiernden das „Heilig, heilig, heilig“ gesungen. Schon in der jüdischen Liturgie wurde der Engelsruf (Jes 6) aufgenommen und ging von dort ins christliche Beten über. Seit dem 4. Jahrhundert ist bezeugt, dass er ins Hochgebet aufgenommen wurde. Zum dreimaligen „Heilig“, das mit Bezug auf die Dreifaltigkeit zu verstehen ist, kamen dann noch Vers 26 aus Psalm 118 und der Hosanna-Ruf (Mt 21,9).

Das Sanctus weist auf den großen Zusammenhang hin: Im eucharistischen Hochgebet stehen und singen die Gläubigen als Gemeinschaft mit der ganzen Schöpfung vor dem Thron des Lammes, und der Lobpreis von Erde und Himmel (vgl. Offb 4 und 5) klingen zusammen. Nach verschiedenen Entwicklungen aus dem Mittelalter hat nach der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils das Sanctus, das akklamierende, aktive Mittun der ganzen Gottesdienstgemeinde im Hochgebet, wieder mehr Gewicht bekommen. Aus dem Gespür dafür, wie kostbar das ist, was wir im Sanctus besitzen, soll nach der Allgemeinen Einführung ins Messbuch (AEM) das Sanctus auch nicht durch ein anderes Loblied ersetzt werden, das diesem inhaltlich nicht wirklich entspricht.

Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004


Schaustellerseelsorge

Siehe den Beitrag unter Circus- und Schaustellerseelsorge


Schuldbekenntnis

Nach dem Beginn folgt im Ritus der Heiligen Messe ein allgemeines Schuldbekenntnis, das nach der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils an die Stelle des Stufengebetes der Tridentinischen Messe getreten ist. Drei mögliche Formen dafür sind vorgegeben. Die erste ist das „Confiteor“, das ausgesprochene Schuldbekenntnis der Gemeinde; die zweite ein kurzes Wechselgebet zwischen Priester und Gemeinde mit dem Bekenntnis, gesündigt zu haben, und der Bitte um Gottes Heil; die dritte eine Kyrie-Litanei, in der für das Bekenntnis die Bitte um Erbarmen steht, die sich aus der Schuldigkeit ergibt. Abgeschlossen wird dieses allgemeine Schuldbekenntnis durch die vom Priester gesprochene Vergebungsbitte, die alle mit ihrem „Amen“ beantworten.

Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004


Sedisvakanz

Die Zeit, in der das Amt des Papstes oder eines Bischofs nicht besetzt ist, heißt Sedisvakanz (lat. sedes vacat = der Stuhl steht leer). Da ein Papst auf Lebenszeit gewählt wird, tritt eine Sedisvakanz üblicherweise mit dem Tod ein.

Die Möglichkeit des freiwilligen Amtsverzichts ist heute gemäß c. 332 § 2 CIC möglich. In der Vergangenheit haben von dieser Möglichkeit nur zwei Päpste Gebrauch gemacht: Papst Cölestin V. (1210–1296) im Jahre 1294 und Papst Gregor XII. (1406–1415) im Jahre 1415 auf dem Konzil von Konstanz. Im Jahr 2013 ist als erster Papst der Neuzeit auch Papst Benedikt XVI. von seinem Amt zurückgetreten: Er hat seinen Rücktritt für den 28. Februar um 20 Uhr erklärt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Sedisvakanz begonnen.

Während der Sedisvakanz liegt die Leitung der Kirche in den Händen des Kardinalskollegiums, aber nur im Rahmen der allgemeinen Aufgaben und Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden. Von Päpsten erlassene Gesetze dürfen in dieser Zeit in keiner Weise korrigiert oder abgeändert werden. Die Katholiken in aller Welt sind aufgerufen, während der Sedisvakanz besonders für eine rasche, einmütige und segensreiche Wahl des neuen Papstes zu beten.

Im Amt bleiben der (Kardinal-)Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche (Kardinal Kevin Farrell, seit 14. Februar 2019), der Großpönitentiar als Leiter des Kurialen Gnadenhofes, der Kardinalvikar (Generalvikar) der Diözese Rom, der Kardinalerzpriester der Vatikanischen Basilika sowie der Generalvikar Seiner Heiligkeit für die Vatikanstadt, ferner der Substitut des Staatssekretariats, der Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten und alle Nuntien sowie diplomatischen Vertreter des Heiligen Stuhls und die Sekretäre der Dikasterien der Römischen Kurie. Sie sind in dieser Zeit dem Kardinalskollegium gegenüber verantwortlich. Auch der Almosenier Seiner Heiligkeit, der für die Almosen und Armenpflege zuständig ist, darf seine karitativen Tätigkeiten in dieser Zeit fortsetzen.

Die Leitung der Kirche ist in dieser Zeit dem Kardinalskollegium anvertraut. Seine Befugnis beschränkt sich jedoch auf die Erledigung der ordentlichen Angelegenheiten und jener Fragen, die keinen Aufschub dulden. Insbesondere hat das Kardinalskollegium die Vorbereitungen für die Wahl des neuen Papstes zu treffen. Das Kardinalskollegium kann in keiner Weise über die Rechte des Apostolischen Stuhls und der Römischen Kirche verfügen und hat keinerlei Vollmacht oder Jurisdiktion in Fragen, die dem Papst zustehen. Von Päpsten erlassene Gesetze dürfen in keiner Weise korrigiert oder abgeändert werden. Dies gilt auch für die Regelungen zur Papstwahl (Universi Dominici Gregis, Kap. I–V).

Die zwischenzeitliche ordentliche Verwaltung der Kirche übernimmt der Camerlengo mit drei Kardinal-Assistenten. Die drei Kardinal-Assistenten, je einer aus jeder Ordnung (d. h. ein Kardinalbischof, ein Kardinalpriester, ein Kardinaldiakon) werden durch Los aus den bereits in Rom eingetroffenen Kardinälen für jeweils drei Tage gewählt. Diese sogenannte Sonderkongregation setzt auch den Tag fest, an dem erstmals das gesamte Kardinalskollegium zur Generalkongregation zusammentritt, um die Trauerfeierlichkeiten und die Wahl des neuen Papstes vorzubereiten. Die ersten vorbereitenden Generalkongregationen finden täglich im Apostolischen Palast im Vatikan statt und werden vom Dekan des Kardinalskollegiums geleitet.
 


Segen

Das deutsche Wort „Segen“ kommt vom lateinischen „signum“. In allen Kulturen gibt es Zeichen, in denen Gottes Nähe und Segen erfahren wurden, zum Beispiel die Bundeslade für die Israeliten, die Götterstatuen der Römer, das Kreuz für uns Christen. Deren Zerstörung und Verlust wurden als schwerster Frevel erlebt. „Segnen“ heißt im Lateinischen aber auch „benedicere“. In der Liturgie kommen daher die „Benediktion“, das Segens- und Weihegebet, und das „Benediktionale“, das Buch kirchlicher Segensriten, vor.

„Benedicere“ heißt „segnen“ und auch „lobpreisen“, wörtlich „gut sprechen“. Der Mensch lobpreist seinen Gott, bindet sich preisend an ihn (lat. „religio“, das heißt Rückbindung) und empfängt eben darin die Kraft des Segens (vgl. Ps 134). Jeder Gottesdienst will beides sein: Lobpreis Gottes und Segen für die Menschen. Darüber hinaus steht am Ende der meisten Gottesdienste ein ausdrücklicher Segen. Den gibt immer der ranghöchste Anwesende: Papst, Bischof, Priester, Diakon oder eben die jeweiligen Vorsteher/innen. In den Klöstern geben ihn die Oberen.

Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004


Seligsprechung

Mit der Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch das Urteil des Papstes fest, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese als Vorbild und als Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen. Erst dann darf die betreffende Person offiziell weltweit verehrt werden.

Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dazu muss die jeweilige Ortskirche Informationen über Leben und Sterben der betreffenden Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den „Ruf der Heiligkeit“ nachweisen. Nach Abschluss dieses Verfahrens werden die Akten der Vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen zugeleitet. Diese prüft in einem eigenen Verfahren die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein. Das Kirchenrecht schreibt normalerweise eine Fünfjahresfrist zwischen dem Tod und dem Auftakt des Seligsprechungsverfahrens vor.


Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen

Siehe Stephanustag


Staatsleistungen

Staatsleistungen sind finanzielle Zuwendungen des Staates an die Kirchen. Staatleistungen im Sinne des Grundgesetzes sind alle staatlichen Zuwendungen von vermögenswerten Vorteilen, die zum Stichtag 14. August 1919 (= Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung) bestanden und auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhen. Staatsleistungen sind wiederkehrende Leistungspflichten und nicht Einmalzahlungen. Der historische Entstehungszusammenhang unterscheidet die Staatsleistung von der Subvention.

Während eine Subvention aktuelle sozial- und kulturstaatliche Ziel- und Zwecksetzungen verfolgt, erfüllen Staatleistungen im Sinne des Artikels 140 Grundgesetz/138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung historisch fundierte Leistungs- und Unterhaltungsverpflichtungen. Rechtsgrund für die Staatsleistung ist altes Recht, dessen fortwirkende Rechtsgeltung bis zur (endgültigen) Ablösung durch Artikel 140 Grundgesetz/138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung gewährleistet wird. Religionsfördernde Maßnahmen des Staates, die später begründet wurden oder auch staatliche Einmalzahlungen, sind keine Staatsleistungen.

Weitere Informationen: Kirche und Geld, Staatsleistungen


Staatssekretariat

Das Staatssekretariat ist die zentrale Einrichtung der Römischen Kurie. Geleitet wird es vom Kardinalstaatssekretär bzw. Staatssekretär. Seit dem 15. Oktober 2013 ist Kardinal Pietro Parolin als Staatssekretär im Amt.

Die Römische Kurie wurde von Papst Franziskus mit der am 5. Juni 2022 in Kraft getretenen Konstitution Praedicate Evangelium grundlegend reformiert. Die Konstitution entstand in einem mehrere Jahre langen Prozess, für den der Papst einen Kardinalsrat eingerichtet hatte, zu dem auch der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, gehört hat. Die Konstitution wurde am 19. März 2022 veröffentlicht. Sie ersetzt die letzte Konstitution zur Kurienreform unter Papst Johannes Paul II., Pastor Bonus vom 28. Juni 1988. Nach Praedicate Evangelium gliedert sich das Staatssekretariat in drei Abteilungen:

Die Sektion für die Allgemeinen Angelegenheiten ist dem Papst bei Fragen seines täglichen Dienstes behilflich. Sie kümmert sich beispielsweise um die Redaktion der Dokumente des Papstes, bearbeitet die Unterlagen für die Ernennungen der Römischen Kurie und bewahrt – im Falle der Sedisvakanz - das Bleisiegel sowie den Fischerring auf. Außerdem regelt sie auch die Aufgaben und Tätigkeiten der Päpstlichen Vertreter. Der Leiter dieser Ersten Sektion wird als Substitut bezeichnet. Derzeit ist das Erzbischof Edgar Pena Para.

Die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten sorgt sich um die Angelegenheiten, die mit den Regierungen verhandelt werden müssen, wie beispielsweise der Abschluss von Konkordaten oder anderen Verträgen. Ihr obliegt die Vertretung des Heiligen Stuhls bei internationalen Organisationen und Konferenzen, in besonderen Fällen auch die Besetzung von Bischofsstühlen oder Veränderungen und Errichtungen von Teilkirchen. Geleitet wird diese Zweite Sektion vom Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten, derzeit Erzbischof Paul Gallagher.

Die Dritte Sektion für ist jene für das diplomatische Personal des Heiligen Stuhls unter der Leitung des Sekretärs für die Päpstlichen Vertretungen, dem ein Untersekretär zur Seite steht.


Stephanustag

Am 26. Dezember begeht die katholische Kirche das Fest des hl. Stephanus: Er gilt als der erste Märtyrer des Christentums. Die Tradition reicht bis in das 4. Jahrhundert zurück. Bezugsgröße ist in der Bibel die Apostelgeschichte: Apg 6, 8‒10, Apg 7, 54‒60.

Am Stephanustag begeht die katholische Kirche in Deutschland in Erinnerung an den ersten Märtyrer den „Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen“. In den Gottesdiensten am zweiten Weihnachtstag soll insbesondere der Glaubensgeschwister gedacht werden, die vielerorts in der Welt Opfer von Ausgrenzung und Unterdrückung sind. Mit dem Gebetstag bringt die Kirche zugleich das Bekenntnis zur Religionsfreiheit aller Menschen zum Ausdruck. Er ist Teil der von der Deutschen Bischofskonferenz 2003 gegründeten Initiative „Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit“, mit der die deutschen Bischöfe in den Kirchengemeinden, aber auch in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit auf die Diskriminierung und Drangsalierung von Christen in verschiedenen Teilen der Welt aufmerksam machen wollen. Die Initiative besteht jeweils aus einer Arbeitshilfe, die eine Schwerpunktregion in den Blick nimmt, Solidaritätsreisen, Gesprächen mit politisch Verantwortlichen, Besuchen von Bischöfen aus bedrängten Ortskirchen und einem Fürbittformular. Mehr Informationen finden Sie hier.

 


Sternsinger
Stola

Die Stola ist im kirchlichen Raum ein altes Amtszeichen, das seinen Ursprung in den dem höheren Klerus durch kaiserliches Recht zugestandenen Beamtenvorrechten hat. Von daher wurde es mit der Zeit zum äußeren Zeichen des Klerus beim liturgischen Dienst. Anfangs war dieses Amtszeichen in Material und Farbe unabhängig vom Messgewand. Älteste erhaltene Stolen sind lange, schmale Goldborden. Später fertigte man sie aus dem gleichen Stoff wie die Gewänder, und zum Teil wurden sie mit Ornamenten verziert. Nun trägt man sie in den jeweiligen liturgischen Farben: Weiß in der Oster- und Weihnachtszeit, an Herren-, Marien-, Heiligen- und Engelfesten; Rot an Palmsonntag, Karfreitag, Kreuzerhöhung, Pfingsten sowie den Apostel- und Märtyrerfesten; Violett in der Advents- und Fastenzeit; Grün in der Zeit des allgemeinen Kirchenjahres.

Der Diakon trägt die Stola wie eine Schärpe über der linken Schulter, Priester und Bischöfe tragen sie um den Nacken gelegt, vor der Brust herabhängend. Man trägt sie entweder unter der Dalmatik (Diakon) oder dem Messgewand oder – heute wieder vermehrt – über einer Mantelalbe als das eigentliche Amtszeichen. Wenn der Priester beim Ankleiden zur Liturgie die Stola küsst, so bringt er damit sinnenfällig Achtung und Ehrfurcht vor dem Auftrag und heiligen Dienst zum Ausdruck, den er nun wieder in der Gemeinde ausübt.

Mit Material von Schwester Johanna Johanna Domek OSB, vgl. Liturgisches ABC, Bonifatius-Verlag 2004


Stundengebet

Das Stundengebet, auch Brevier genannt, ist das tägliche mehrfache verpflichtende Gebet für Priester, Diakone und Ordensleute, zu dem auch die Gläubigen eingeladen sind. Zentrales Element des Stundengebets sind die Psalmen, biblische Schriftlesungen und Gebete. Zum Stundengebet gehört die Laudes (Morgengebet), die Terz (zur 3. Stunde), die Sext (zur 6. Stunde), die Non (zur 9. Stunde) sowie die Vesper (Abendgebet) und die Komplet (Nachtgebet).


Synodaler Weg

Nach der Veröffentlichung der MHG-Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ und den damit verbundenen Erschütterungen ist deutlich geworden: Die Kirche in Deutschland braucht einen Weg der Umkehr und Erneuerung. Aus diesem Anlass haben die deutschen Bischöfe im März 2019 einen Synodalen Weg beschlossen, der der gemeinsamen Suche nach Antworten auf die gegenwärtige Situation dient und nach Schritten zur Stärkung des christlichen Zeugnisses fragt. Der Synodale Weg wird von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) getragen. Der „Synodale Weg“ ist kein (kirchenrechtlich) definiertes Format, sondern eigener Art (sui generis). Er kann auch im Prozess des Begehens des Weges gestaltet werden.

Mit dem Synodalen Weg stellt sich die Kirche in Deutschland einer schweren Krise. Sie setzt auf das große Engagement aller, die mit der Kirche in unterschiedlichster Weise verbunden sind und darin aktiv mitarbeiten. Gemeinsam soll verlorenes Vertrauen zurückgewonnen werden. In einem ehrlichen, offenen und selbstkritischen Dialog wird über verschiedene Themen diskutiert und über die Bedeutung von Glaube und Kirche in der heutigen Zeit nachgedacht. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Gott und dem Weg, den er heute mit den Menschen gehen will.
 
Der Synodale Weg hat am ersten Advent (1. Dezember) 2019 begonnen und ist auf zwei Jahre angelegt. Oberstes Organ ist die Synodalversammlung, die sich aus den Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und aus dem ZdK gewählten Mitgliedern sowie Vertreterinnen und Vertretern weiterer Personen- und Berufsgruppen zusammensetzt, die in ihrem Wirken am kirchlichen Sendungsauftrag teilhaben. Die Synodalversammlung tagt zweimal jährlich. Die thematische Arbeit des Synodalen Weges wird in insgesamt vier Synodalforen vorbereitet:

  • „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“
  • „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“
  • „Priesterliche Existenz heute“
  • „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“

Beschlüsse, deren Themen einer gesamtkirchlichen Regelung vorbehalten sind, werden dem Apostolischen Stuhl als Votum des Synodalen Weges übermittelt.
 
Weitere Informationen: www.synodalerweg.de


Synode

Siehe den Beitrag unter Bischofssynode


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