Vatikanstaat

Der Name Vatikan leitet sich von der lateinischen Bezeichnung „Mons vaticanus“ ab, einem Hügel am rechten Tiberufer. Seit dem 2. Jahrhundert wird hier das Grab des hl. Petrus verehrt. Kaiser Konstantin (306–337) ließ über dem vermuteten Grab eine Basilika errichten, die später von Michelangelo di Buonarotti und weiteren Architekten überbaut wurde. Heute wird der Begriff Vatikan synonym für Vatikanstadt und Staat der Vatikanstadt gebraucht.

Ein Schild an einer Mauer im Vatikan mit entsprechender Inschrift Vatikan_Staat_IMG_7064.jpg
© DBK/Kopp
Der Vatikanstaat: extraterritoriale Zone.

Der „Staat der Vatikanstadt“ (ital. „Stato della Città del Vaticano”) – wurde durch die Lateranverträge zwischen dem Apostolischen Stuhl und Italien vom 11. Februar 1929 gegründet.

► Vertrag zwischen dem Staat Italien und dem Vatikanstaat (11. Februar 1929) – zur pdf-Datei (Internetseite Vatikanstaat, Dokument auf Italienisch)

Das Staatsgebiet mit 44 Hektar befindet sich auf dem Territorium der Hauptstadt eines anderen Staates. Es besteht zum einen aus der Vatikanstadt, zum anderen aus Grundstücken, Kirchengebäuden und weiteren Immobilien in der Stadt Rom und der näheren Umgebung. Sie gehören nicht zum eigentlichen Staatsgebiet, genießen aber die Privilegien der Exterritorialität und der Befreiung von Enteignung und Besteuerung. Hierzu zählen u. a. die Verwaltungssitze verschiedener Dikasterien (Kongregation für die Glaubenslehre, Kongregation für die Verbreitung des Glaubens, Gerichtshöfe sowie der Komplex des Palazzo di San Calisto für verschiedene Päpstliche Räte), die Sommerresidenz Castel Gandolfo, verschiedene Patriarchalbasiliken (unter anderem S. Paolo fuori le mura, S. Giovanni in Laterano und S. Maria Maggiore) und die Sendeanlage Santa Maria di Galeria von Radio Vatikan.

Der Staat der Vatikanstadt verfügt über eine eigene Staatsflagge (gelb-weiß, heraldisch gold-silber) und ein eigenes Wappen (zwei gekreuzte Schlüssel, darüber die dreifache päpstliche Krone = Tiara, seit Papst Benedikt XVI. wurde auf dem Wappen die Tiara durch die Mitra ersetzt), Universitäten (z. B. die Päpstliche Universität Gregoriana), Medien (Fernsehen, Radio Vatikan, Zeitung „LʼOsservatore Romano“), eine Post mit eigenen Briefmarken sowie einer eigenen Währung (heute Euro mit vatikanischer Prägung, früher vatikanische und italienische Lira). Die Einwohner des Vatikanstaates haben eine eigene Staatsbürgerschaft.

Am 26. November 2000 gab Papst Johannes Paul II. dem Vatikanstaat mit dem „Grundgesetz des Vatikanstaates“ eine neue Verfassung, die die Legge fondamentale vom 7. Juni 1929 ersetzte. Dieses „Grundgesetz des Vatikanstaates“ wurde von Papst Franziskus einer Revision unterworfen und am 13. Mai 2023 veröffentlicht.

► Grundgesetz des Vatikanstaates in seiner Fassung als Legge fondamentale vom 13. Mai 2023: https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2023/05/13/0365/00791.html

Staatsform ist die Wahlmonarchie und Staatsoberhaupt der Papst. Als Nationalfeiertag wird der Tag der Amtseinführung des regierenden Papstes begangen. Amtssprachen sind Latein und Italienisch.

Im Vatikanstaat gibt es rund 570 Einwohner (2016), die die vatikanische Staatsbürgerschaft haben, von denen jedoch nur 220 permanent im Vatikan wohnen (u. a. Schweizer Gardisten, Kurienkardinäle). Rund 4.000 Männer und Frauen arbeiten im Vatikanstaat, haben ihren Wohnsitz aber außerhalb des Vatikans. Die wichtigsten Beschäftigungsbereiche sind die Vatikanischen Museen, das Personal im Petersdom und in der vatikanischen Verwaltung.

Rechtsperson ist der Heilige Stuhl

Für den Staat der Vatikanstadt handelt als Rechtsperson der Heilige Stuhl. Als Völkerrechtssubjekt entsendet er Apostolische Nuntien (lat. nuntius = Botschafter) als Päpstliche Repräsentanten in die Staaten, mit denen der Heilige Stuhl volle diplomatische Beziehungen unterhält. Umgekehrt entsendet der betreffende Staat seinen Botschafter als Vertreter des betreffenden Landes beim Heiligen Stuhl (z. B. Deutschland). In den meisten Ländern ist der Nuntius der Doyen (Ältester) des Diplomatischen Corps (seit dem Wiener Kongress 1815). Der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt ist nicht an ein Territorium oder an die Person des Papstes unmittelbar gebunden. Daher bleiben die diplomatischen Vertretungen sowie internationale Verträge in der Zeit der Sedisvakanz bis zur Neuwahl des Papstes erhalten.

Heute unterhält der Heilige Stuhl zu 176 Staaten volle diplomatische Beziehungen, zu vier Staaten bzw. Staatengemeinschaften diplomatische Beziehungen. Daneben ist er Mitglied z. B. bei der Internationalen Atombehörde in Wien (IAEA), bei der Welthandelskonferenz (UNCTAD) oder beim Hohen Flüchtlingskommissar (UNHCR) sowie Beobachter bei einer Vielzahl internationaler Organisationen und Einrichtungen wie z. B. UNO, FAO, WTO, WHO, UNESCO oder Europarat. Hierher werden „Ständige Vertreter“ oder „Ständige Beobachter“ entsandt oder der Heilige Stuhl wird durch entsprechende Delegationen bei internationalen Konferenzen (z. B. bei der UNO-Menschenrechtskommission in Genf) vertreten.

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